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Montag, 17. Mai 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Neu: Zuschüsse für Ernteversicherungen im Weinbau

Winzer können ab sofort Anträge stellen

Zunehmende Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hagel oder Spätfrost stellen Winzerinnen und Winzer vor große Herausforderungen. Das Land Rheinland-Pfalz fördert von diesem Jahr an den Abschluss sogenannter Mehrgefahrenversicherungen gegen Schäden durch Hagel und Frost im Weinbau mit Mitteln aus dem Nationalen Stützungsprogramm. Winzer, die das Ernterisiko durch den Abschluss einer kombinierten Hagel-/Frostversicherung für ihre Ertragsrebflächen mindern wollen, können ab sofort Anträge stellen, um aus dem EU-Programm einen Prämienzuschuss zu erhalten. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Die Höhe der Unterstützung beläuft sich auf 50 Prozent der gezahlten Versicherungsprämie, jedoch höchstens 200 Euro je Hektar und Jahr. Bezuschusst werden Prämienzahlungen für Mehrgefahrenversicherungen gegen die Risiken Hagel und Frost, die bis spätestens 30. Juni erfolgt sind. Hat ein Erzeuger seine Flächen bei mehreren Versicherungsunternehmen gegen Hagel- und Frostschäden versichert, ist für jedes Versicherungsunternehmen ein eigener Antrag einzureichen. Jede Ertragsrebfläche darf nur bei einem Versicherungsunternehmen gegen beide Risiken versichert sein. Unterstützungen unter 200 Euro je Antrag werden nicht gewährt. Anträge auf Unterstützung sind bis spätestens 30. Juni 2021 zusammen mit den Nachweisen bei der Kreisverwaltung einzureichen.

Zur schnelleren Antragsbearbeitung empfiehlt die Kreisverwaltung, das Versicherungsunternehmen, bei dem der Versicherungsvertrag besteht, zur elektronischen Übermittlung der erforderlichen Nachweise mittels Datensatz zu bevollmächtigen. Die Daten können dann in die Landwirtschaftliche Datenbank eingespielt werden und stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung. In diesem Fall muss der Antragsteller nur das Antragsformular an die Kreisverwaltung übersenden, die papierhafte Vorlage von Nachweisen wie Versicherungsvertrag und Zahlungsbelegen entfällt. Das Versicherungsunternehmen benötigt eine Kopie des Antragsformulars, um die elektronische Übermittlung der Vertrags- beziehungsweise Antragsdaten durchführen zu können.

Weitere Informationen: Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 4.6 Förderprogramme/Landwirtschaft, Sonja Axeler, Telefon 02641/975-296, E-Mail Sonja.Axeler@kreis-ahrweiler.de. Das Antragsformular sowie ein ausführliches Merkblatt stehen zum Download unter https://s.rlp.de/mehrgefahren bereit.

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