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Mittwoch, 16. Dezember 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Landrat begrüßt VGH-Entscheidung zum Finanzausgleich

Sofortige Aufstockung der Finanzmittel gefordert

Landrat Dr. Jürgen Pföhler begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz (VGH), wonach der Kommunale Finanzausgleich des Landes bereits zum zweiten Mal als verfassungswidrig erklärt worden ist. Das heißt seit sage und schreibe 13 Jahren erhalten Kreis und Gemeinden nicht genug Finanzmittel, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Seit Jahren weist Pföhler in den Haushaltsberatungen darauf hin, dass es nicht sein könne, „dass die Kreise immer mehr Aufgaben erledigen müssten, ohne dafür den notwendigen Ausgleich zu erhalten“. So steigen allein die Ausgaben des Kreises Ahrweiler für Soziales und Jugend im Jahr 2021 auf fast 160 Millionen Euro, das sind fast dreiviertel des Kreishaushaltes.

Der VGH verpflichtet das Land, bis spätestens zum 1. Januar 2023 für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. Dabei wird das Land verpflichtet, den Finanzbedarf der Kommunen aufgabenbezogen zu betrachten. „Diese schon lange, aber bisher vergeblich von uns erhobene Forderung hat das Gericht dem Land nun schwarz auf weiß ins Stammbuch geschrieben“, erklärt Pföhler. Er fordert darüber hinaus mit Nachdruck, dass die Landesregierung bereits für 2021 Kreis und Gemeinden erheblich mehr Geld bereitstellt, um eine Fortsetzung der Verfassungswidrigkeit zu vermeiden. Der Landrat kündigt an, dass jetzt geprüft werde, ob es aufgrund der Verfassungswidrigkeit Schadensersatz-oder Ausgleichsansprüche gegenüber dem Land gebe.

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