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Dienstag, 16. März 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Landesvorgaben für Infektionsschutz an kreiseigenen Schulen gewährleistet

70.000 Euro für 550 CO2-Ampeln

Die Ausstattung aller kreiseigenen Schulen gewährleistet, dass die derzeit geltenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen strikt eingehalten werden können. Darauf weist jetzt der Eigenbetrieb Schul- und Gebäudemanagement des Kreises (ESG) hin.

Grundlage ist der neueste Hygieneplan Corona des Landes Rheinland-Pfalz vom 22.02.2021, der gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung für alle Schulen verbindlich ist. Danach ist eine möglichst hohe Frischluftzufuhr eine der wirksamsten Methoden, potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen. Es ist daher auf eine intensive Lüftung der Räume durch eine sachgerechte Stoß- beziehungsweise Querlüftung zu achten. Das Stoßlüften soll aber zielgerichtet erfolgen und nicht zum Dauerlüften werden. Vor diesem Hintergrund hat der Werksausschuss ESG bereits am 28.09.2020 einstimmig der Ausstattung aller 550 Klassenräume mit CO2-Ampeln zugestimmt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 70.000 Euro. „Der große Vorteil ist, dass unsere Schulen in einem hervorragenden baulichen Zustand sind und alle Klassenräume funktionierende und weit zu öffnende Fenster haben. Die Geräte funktionieren einwandfrei, die Klassenfenster müssen im Verlauf einer Schulstunde nur für wenige Minuten weit geöffnet werden“, sagt Werkleiter Jörg Hamacher. Darüber hinaus wurden dort, wo Lüftungsanlagen für einen ausreichenden Luftwechsel sorgen, wie zum Beispiel in den Schulsporthallen oder innenliegenden Klassenräumen, die Lüftungsanlagen durch den Hygiene-Experten der Universität Bonn, Professor Martin Exner, begutachtet und auf 100-prozentige Frischluftzufuhr umgestellt oder. technisch umgerüstet.

Werkleiter Hamacher stellt abschließend fest: „Deshalb ist auch nach dem Hygieneplan Corona des Landes für die Klassenräume in unseren kreiseigenen Schulen der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten, einfachen Abluftanlagen oder kombinierten Zu- und Abluftanlagen nicht vorgegeben und würde auch nicht gefördert.“

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