Tierkörperbeseitigung
Fallwild – Keine Zuständigkeit des Landkreises
Verunfalltes Wild an Straßen, welches außerhalb tierseuchenrechtlich festgelegter Restriktionsgebiete anfällt und dessen sich der zuständige Jagdausübungsberechtigte nicht aneignet, ist durch den Landkreis grundsätzlich nicht zu beseitigen und zu entsorgen. Im Landkreis gibt es zur Zeit keine entsprechenden Gebiete.
Zuständig für Fallwild ist daher:
-auf freier Strecke der Landesbetrieb Mobilität/Straßenmeisterei
-auf nicht klassifizierten Straßen bzw. im Bereich von Ortsdurchfahrten. die Stadt oder Gemeinde
-auf Privatgrundstücken der örtlich zuständige Jagdpächter (zu erfragen bei der Unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler, Tel.:02641/975-355 oder 02641/975-229) bzw. der Grundstücksbesitzer selbst
Zur Entsorgung wird gebeten, unmittelbar die Straßenmeistereien zu informieren oder die Stadt oder Gemeinde zu benachrichtigen.
Kontaktdaten:
Straßenmeisterei Sinzig
Tel.: 02642/990670
Fax: 02642/9906720
E-Mail: sm-sinzig@lbm-cochem.rlp.de
Straßenmeisterei Adenau
Tel.: 02691/910500
Fax.: 02691/91050-20
E-Mail: sm-adenau@lbm-cochem.rlp.de
So verfahren Sie mit Tierkadavern und Schlachtabfällen
Tierkörper, Tierkörperteile, Schlachtabfälle oder Erzeugnisse sind grundsätzlich über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen. Einzelne Hunde, Katzen oder Heimtiere dürfen außerhalb von Wasserschutzgebieten auf eigenen Grundstücken begraben werden, wenn der Tierkörper mindestens 50 cm tief in die Erde eingebracht wird. Tote Wildtiere sind von der Beseitigungspflicht ausgenommen. Die unschädliche Beseitigung dieser Tiere ist bei Auftreten einer anzeigepflichtigen Tierseuche anzuordnen.
Ab Januar 2026 neuer Entsorger:
Seit dem 01.01.2026 ist nicht mehr die Fa. SecAnim für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte in Rheinland-Pfalz zuständig, sondern der Zweckverband Neckar-Franken, welcher im Januar 2026 den Namen „Zweckverband Tierische Nebenprodukt Südwest“ erhalten wird.
Die Anmeldung zur Entsorgung erfolgt telefonisch (06283/2212 – 0) oder per App unter
Alle Tierhalter und Betriebe wurden Anfang Dezember 2025 vom Zweckverband Neckar-Franken angeschrieben und haben Registrierungsdaten erhalten. Wir bitten, für eine zeitnahe Abholung bevorzugt die Anmeldung über die App zu nutzen.