Fischereiwesen

Die Zuständigkeit der Kreisverwaltung als Untere Fischereibehörde bezieht sich im wesentlichen auf folgende Aufgabenbereiche:

  • Durchführung von Fischereiprüfungen
  • Bestätigung von Fischereipachtverträgen nach § 17 Landesfischereigesetz
  • fischereirechtliche Stellungnahmen zu Bauleitplanverfahren (wie z.B. Aufstellung von Bebauungsplänen , Flächennutzungsplänen) und Gewässerausbauverfahren
  • Bestellung von Fischereiaufsehern und Lachswarten
  • Berufung des Kreisfischereiberaters und Neubildung des Fischerprüfungsausschusses

Als fachlicher Berater steht der Kreisverwaltung Ahrweiler die Kreisfischereiberaterin Martina Romes, Müllenbach, zur Seite. Frau Romes erreichen Sie unter der Telefonnummer 02692/931051. Die Kreisfischereiberaterin ist in allen wichtigen die Fischerei betreffenden Fragen zu hören. Sie ist gleichzeitig Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Fischerprüfung.

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