Förderung des ehrenamtlichen Vereinswesens

Auch das Vereinsgelände oder Teile davon können zur Artenreichen Wiese werden. Der Kreis Ahrweiler unterstützt solche Vorhaben finanziell. So können etwa Fördervereine für die Schaffung von Blühwiesen oder Beeten rund um Schulen beziehungsweise Kindergärten Mittel aus dem Programm beantragen. Auch Vereine, die eine Streuobstwiese anlegen möchten, können Mittel aus diesem Programm beantragen.

Gruppen, die nicht nach dem Vereinsrecht organisiert sind, können ebenfalls Mittel aus der Vereinsförderung erhalten. Diese unterstützt neben der Gestaltung von Außenanlagen auch die Anschaffung von Geräten. Gefördert werden grundsätzlich 25 Prozent der Kosten. Der Höchstzuschuss bei Baumaßnahmen beträgt 4000 Euro, bei Anschaffungen sind es 1000 Euro. Für einen Imkerverein werden zum Beispiel Bienenstöcke oder Schutzausrüstungen bezuschusst. Auch Fortbildungen sind förderfähig.

Die Kosten für die Anschaffung von mehrjährigem regionalen Saatgut (Regiosaatgut) für das Anlegen von bienen- und insektenfreundlichen Wiesen sowie für die Anschaffung von Bäumen für Streuobstwiesen werden vom Kreis zu 100 Prozent mit maximal 1000 Euro übernommen.

Wichtig: Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Häufig gestellte Fragen für Ortsgemeinden und Vereine

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