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Förderprogramm „Artenreiche Wiese“ im Bereich Landwirtschaft und Weinbau

Landwirte und Winzer gestalten die Kulturlandschaft und damit auch den Lebensraum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt. Sie übernehmen damit eine besondere Verantwortung für die Artenvielfalt im Kreis Ahrweiler. Viele Landwirte bewirtschaften Teile ihres Grünlandes umweltschonend mit einem hohen Kräuter- und Insektenreichtum. Diese Bewirtschaftungsmaßnahmen gilt es zu fördern und zu unterstützen. Andere Landwirte sollen motiviert werden, weitere Flächen naturnah anzulegen. Mit dem Förderprogramm „Artenreiche Wiese“ für bienen- und insektenfreundliche Wiesen im Bereich Landwirtschaft und Weinbau wird seit dem 1. Januar 2019 die Einsaat von artenreichen Wildblumenmischungen auf landwirtschaftlichen Flächen im Landkreis Ahrweiler gefördert. Zielgruppe sind alle Vollerwerbs-, Nebenerwerbs- und Hobbylandwirte/-winzer, die Flächen im Landkreis Ahrweiler bewirtschaften, ab einer Betriebsgröße von mindestens 1 Hektar. Für den Obst- und Weinbau gilt keine Mindestbetriebsgröße.

Ausdrücklich richtet sich das Angebot an folgende bisher grünland- und kräuterärmere Bereiche: Acker- und Ackerbrachen sowie Unterwuchs im Obst- und Weinbau.

Die Förderung beträgt 100 Prozent der Kosten für entsprechendes Saatgut, maximal jedoch 600 Euro pro Hektar, zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro pro angefangenem Hektar. Die Höchstfördersumme beträgt 1.000 Euro je Unternehmen.

Interessant für die Landwirte ist, dass auch Saatgut gefördert wird, das die Anforderungen an den Ökologischen Vorrangflächentyp „Mehrjährige Honigbrache“ erfüllt. Mehrjährige Honigbrachen werden statt mit 1,0 mit dem Faktor 1,5 gewichtet. Es wurde für den Kreis Ahrweiler die Sondermischung „Artenreiche Wiese Honigbrache LK Ahrweiler“ entwickelt. Honigbrachen sind eine mögliche Form ökologischer Vorrangflächen für greeningpflichtige Betriebe. Beim sogenannten „Greening“ handelt es sich um dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden.

Eine Förderung von Flächen, die im Rahmen des Programms für Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) genutzt werden, ist ausgeschlossen. Sofern keine anderen EU-rechtlichen Regelungen einzuhalten sind (bspw. Brache, Honigbrache ÖVF), ist die Bewirtschaftung (Mahd oder Weide) der Fläche erst ab dem 15. Juni erlaubt. In Höhenlagen ab 400 Metern über Normalnull ist die Nutzung ab dem 1. Juli erlaubt. Die Landwirte dürfen auf den geförderten Flächen Dünger und Pflanzenschutzmittel nicht verwenden.

Wichtig: Die Antragstellung erfolgt schriftlich mit dem entsprechenden Antragsformular. Der Antrag kann vor Beschaffung und Einsaat, muss aber spätestens 1 Monat nach erfolgter Einsaat der artenreichen Wildblumenmischung gestellt werden.

Häufig gestellte Fragen für Landwirte und Winzer

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