Förderprogramm „Artenreiche Wiese“ im Bereich Landwirtschaft und Weinbau
Landwirte und Winzer gestalten die Kulturlandschaft und damit auch den Lebensraum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt. Sie übernehmen damit eine besondere Verantwortung für die Artenvielfalt im Kreis Ahrweiler. Viele Landwirte bewirtschaften Teile ihres Grünlandes umweltschonend mit einem hohen Kräuter- und Insektenreichtum. Diese Bewirtschaftungsmaßnahmen gilt es zu fördern und zu unterstützen. Andere Landwirte sollen motiviert werden, weitere Flächen naturnah anzulegen. Mit dem Förderprogramm „Artenreiche Wiese“ für bienen- und insektenfreundliche Wiesen im Bereich Landwirtschaft und Weinbau wird seit dem 1. Januar 2019 die Einsaat von artenreichen Wildblumenmischungen auf landwirtschaftlichen Flächen im Landkreis Ahrweiler gefördert. Zielgruppe sind alle Vollerwerbs-, Nebenerwerbs- und Hobbylandwirte/-winzer, die Flächen im Landkreis Ahrweiler bewirtschaften, ab einer Betriebsgröße von mindestens 1 Hektar. Für den Obst- und Weinbau gilt keine Mindestbetriebsgröße.
Ausdrücklich richtet sich das Angebot an folgende bisher grünland- und kräuterärmere Bereiche: Acker- und Ackerbrachen sowie Unterwuchs im Obst- und Weinbau.
Die Förderung beträgt 100 Prozent der Kosten für entsprechendes Saatgut, maximal jedoch 600 Euro pro Hektar, zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro pro angefangenem Hektar. Die Höchstfördersumme beträgt 1.000 Euro je Unternehmen.
Interessant für die Landwirte ist, dass auch Saatgut gefördert wird, das die Anforderungen an den Ökologischen Vorrangflächentyp „Mehrjährige Honigbrache“ erfüllt. Mehrjährige Honigbrachen werden statt mit 1,0 mit dem Faktor 1,5 gewichtet. Es wurde für den Kreis Ahrweiler die Sondermischung „Artenreiche Wiese Honigbrache LK Ahrweiler“ entwickelt. Honigbrachen sind eine mögliche Form ökologischer Vorrangflächen für greeningpflichtige Betriebe. Beim sogenannten „Greening“ handelt es sich um dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden.
Eine Förderung von Flächen, die im Rahmen des Programms für Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) genutzt werden, ist ausgeschlossen. Sofern keine anderen EU-rechtlichen Regelungen einzuhalten sind (bspw. Brache, Honigbrache ÖVF), ist die Bewirtschaftung (Mahd oder Weide) der Fläche erst ab dem 15. Juni erlaubt. In Höhenlagen ab 400 Metern über Normalnull ist die Nutzung ab dem 1. Juli erlaubt. Die Landwirte dürfen auf den geförderten Flächen Dünger und Pflanzenschutzmittel nicht verwenden.
Wichtig: Die Antragstellung erfolgt schriftlich mit dem entsprechenden Antragsformular. Der Antrag kann vor Beschaffung und Einsaat, muss aber spätestens 1 Monat nach erfolgter Einsaat der artenreichen Wildblumenmischung gestellt werden.
Häufig gestellte Fragen für Landwirte und Winzer
Wer kann die Förderung beantragen?
Jeder Landwirt oder Hobbylandwirt mit einer Betriebsgröße von mindestens einem Hektar, der landwirtschaftliche Flächen im Kreis Ahrweiler bewirtschaftet. Für den Obst- und Weinbau gilt keine Mindestbetriebsgröße.
Welche Flächen sind förderfähig?
- Ackerflächen
- Ackerbrachen
- Unterwuchs in Obst- und Weinbau.
Die Flächen müssen im Landkreis Ahrweiler liegen.
Für welche Flächen ist eine Förderung ausgeschlossen?
- Kompensationsflächen (Ausgleichsflächen/ Öko-Konten-Flächen etc.)
- Flächen zur Behebung von Wildschäden
- Wiesen und Weiden zur Nachsaat
- Flächen, die im Rahmen eines EULLa-Programms gefördert werden
- Bestehendes Dauergrünland (Umbruchverbot!)
Ausnahme: Genehmigungsverfahren.
Ist eine Mindestgröße der zu bepflanzenden Fläche vorgegeben?
Nein, auch kleine Flächen werden gefördert.
Welche Verpflichtungen gehe ich ein?
- Die Einsaat der Fläche mit dem geförderten Saatgut ist spätestens innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Bewilligung vorzunehmen.
- Die erfolgte Einsaat muss der Kreisverwaltung sofort mitgeteilt werden
- Die eingesäte artenreiche Wildblumenmischung muss für mindestens drei Jahre auf der Fläche stehen bleiben
- Innerhalb dieser drei Jahre sind die Nutzung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln auf der Fläche nicht gestattet.
- Sofern keine anderen EU-rechtlichen Regelungen einzuhalten sind (etwa Brache öVF, Honigbrache öVF), ist die Bewirtschaftung (Mahd oder Weide) der Flächen erst ab dem 15. Juni eines Jahres erlaubt. In Höhenlagen ab 400 m über NN ist die Nutzung ab dem 01. Juli eines Jahres erlaubt. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung zulässig.
Darf ich im Laufe der drei Jahre die Teilnahme an einem EULLa-Programm (Förderung zur Entwicklung der Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) beantragen?
Für Flächen, die bereits mit dem Programm „Artenreiche Wiese“ gefördert werden, ist eine zusätzliche Förderung über EULLa ausgeschlossen.
Welches Saatgut ist zugelassen?
Die Hersteller Saaten-Zeller und Freudenberger bieten bereits Sondermischungen für das Projekt an:
- Saaten Zeller: AW 1811 Saatgutmischung zur Förderung der Wildblumen und Insekten
- Freudenberger: Artenreiche Wiese LK Ahrweiler 19
- Freudenberger für Honigbrache: Artenreiche Wiese Honigbrache LK Ahrweiler 10
Standartmischung:
- Saaten Zeller: Veitshöchheimer Bienenweide
Die Mischung besteht aus 38 verschiedenen Arten und ist ebenfalls als mehrjährige Begrünungsmischung im Sine der EULLa-Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für die Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau anerkannt.
Förderfähig ist auch die Übertragung von Mahdgut artenreicher Wiesen, das den Vorgaben der Förderrichtlinien entspricht. In diesen Fällen ist eine vorherige Begutachtung der Spenderfläche erforderlich.