Fördermöglichkeiten

„Artenreiche Wiese – Lebensraum für Biene, Schmetterling und Co.“

Mit dem Projekt „Artenreiche Wiese – Lebensraum für Biene, Schmetterling und Co.“ möchte der Kreis Ahrweiler nachhaltig zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Viele leisten bereits lokal Beiträge zur Verbesserung der Lebensbedingungen der heimischen Tier- und Pflanzenarten. Das kreisweite Förderpaket für Vereine, Ortsgemeinden, Landwirte und Winzer unterstützt aktiv dieses Engagement.

Förderung von Landwirten und Winzern

Wir unterstützen Landwirte und Winzer, die bienen- und insektenfreundliche Flächen anlegen möchten.

Angesprochen sind alle Vollerwerbs-, Nebenerwerbs- und Hobbylandwirte/-winzer ab einer Betriebsgröße von einem Hektar. Für den Obst- und Weinbau gilt keine Mindestbetriebsgröße.

Gefördert wird die Einsaat von artenreichen Wildblumenmischungen. Der Kreiszuschuss beträgt 100 Prozent der Kosten für entsprechendes Saatgut, maximal 600 Euro pro Hektar, zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro pro angefangenem Hektar. Die Höchstfördersumme beträgt maximal 1.000 Euro je Unternehmen. Es kann die Anschaffung von mehrjährigem Regiosaatgut für die Einsaat von Stilllegungsflächen gemäß den GLÖZ-Standards (Konditionalität) gefördert werden.

Das macht das Förderprogramm „Artenreiche Wiese – Lebensraum für Biene, Schmetterling & Co.“ für viele Landwirte und Winzer interessant.

Voraussetzung ist lediglich, dass die Neueinsaat drei Jahre bestehen bleibt.

Förderung von Gemeinden

Wir fördern Ortsgemeinden oder Ortsbezirke, die in ihrem Ort oder ortsübergreifend im Rahmen einer Kooperation ein Projekt mit ehrenamtlichem Einsatz umsetzen.

Ob Vertreter aus dem Orts- oder Gemeinderat, Vereinsmitglieder oder freiwillige Helfer: Unabhängig davon, welche Personen die bürgerschaftliche Initiative aktiv und ehrenamtlich unterstützen, ist ein Projekt förderfähig, wenn

  • das bürgerschaftliche Engagement oder die Interkommunale Zusammenarbeit unterstützt wird,
  • die Maßnahme zu einer Verbesserung im Ort in den Bereichen Leben, Wohnen, Arbeiten, Erholen führt,
  • die Maßnahme dem Wohl der Dorfgemeinschaft dient.

Berücksichtigt werden auch neue zukunftsweisende Gruppierungen, Netzwerke und Kooperationen, die sich zum Zweck der Durchführung der Maßnahme zusammenfinden, sich regelmäßig treffen und projektbezogen arbeiten.

Ausgeschlossen von der Förderung sind

  • gewerbsmäßige Institutionen,
  • Verbände und Verbandsorganisationen.

Förderung von Vereinen

Wir fördern

  • Vereine oder Vereinsgemeinschaften,
  • bürgerschaftliche Initiativen, Gruppierungen oder andere Netzwerke und Kooperationen,

die bereits bestehen oder sich zu diesem besonderen Zweck zusammengeschlossen haben und sich regelmäßig treffen und objektbezogen arbeiten.

Ein Eintrag im Vereinsregister ist nicht Voraussetzung für eine Förderung.

Ausgeschlossen von der Förderung sind

  • gewerbsmäßige Institutionen,
  • Verbände und Verbandsorganisationen.

Wie wird gefördert?

Kosten für die Anschaffung von mehrjährigem Regiosaatgut für das Anlegen von bienen- und insektenfreundlichen Wiesen sowie für die Anschaffung von Bäumen für Streuobstwiesen: 100 % der anerkennungsfähigen Kosten, maximal 1.000 Euro.

Eigenleistungen, Material- und Unternehmerkosten: 25 % der anerkennungsfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro. Eigenleistungen werden mit 15 Euro je angefangene Stunde anerkannt.

Ausstattungen: 25 % der anerkennungsfähigen Kosten, maximal 1.000 Euro.

Maßnahmen, die ausschließlich von Unternehmern durchgeführt werden, sind nicht förderfähig.

Wie kann ich Fördermittel erhalten:

  • Schritt 1: Antragsformular in Papierform (siehe Downloads) oder im digitalen Antragsportal vor Beginn der Maßnahme ausfüllen;
  • Schritt 2: Ermittlung der anerkennungsfähigen Kosten;
  • Schritt 3: Bewilligung der Förderung;
  • Schritt 4: Abrechnung nach Fertigstellung der Maßnahme mittels eines Verwendungs- und Eigenleistungsnachweises (siehe Downloads), verbunden mit der Auszahlung der Fördersumme.

Die bereitgestellten Kreismittel sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Eine Mehrfachförderung aus Kreismitteln für eine Maßnahme ist ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Wir fördern

  • Maßnahmen, die durch bürgerschaftliches Engagement umgesetzt werden.
  • Projekte, die eine interkommunale Zusammenarbeit initiieren.
  • Maßnahmen zur Anlage von bienen- und insektenfreundlichen Flächen.

Bürgerschaftliches Engagement bedeutet, dass zumindest ein Teil der Maßnahme durch Mitglieder von Vereinen, Gruppen oder Initiativen ehrenamtlich ausgeführt werden. Die Gruppen können sich auch nur einmalig für die Durchführung des Projektes zusammenfinden, müssen also nicht im Sinne des Vereinsrechts o.ä. organisiert sein.

Eine Interkommunale Zusammenarbeit zielt auf die Aktivierung der Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der Kommunen im ländlichen Raum ab:

  • gemeinsame Entwicklung von Aufgaben und Maßnahmen,
  • Bündelung von Aktivitäten,
  • Koordinierung kommunaler Dienstleistungsangebote,
  • Einrichtung gemeinschaftlicher Servicestellen.

Interkommunale Zusammenarbeit soll Gemeinschaftslösungen für das soziale und kulturelle Leben, für Versorgung und Dienstleistung, für Grün- und Infrastruktur, für touristische und freizeitorientierte Angebote herbeiführen, um Synergieeffekte zu erzielen und die Kostenlast gemeinsam zu tragen.

Die Förderung der Anlage von bienen- und insektenfreundlichen Flächen zielt darauf ab, ökologisch geringwertige Flächen durch Einsaat oder Anpflanzung für blütenbesuchende Insekten aufzuwerten. Voraussetzung ist, dass die Flächen zuvor hinsichtlich deren Eignung für blütenbesuchende Insekten ökologisch geringwertig sind. Ausgleichsflächen werden nicht gefördert.

Möchte eine Gemeinde ihren Ort beispielsweise mit Blühstreifen oder naturnahen Wiesen aufwerten und ökologisch beleben, kommt sie für eine Förderung in Frage. Dies gilt für bisher ökologisch geringwertige offene Flächen und insbesondere für versiegelte Flächen. Schotterflächen können so zu Pflanzbeeten werden, Betonplätze zu lebendigen Blühflächen.

Auch vereinseigene Anlagen oder Teile davon können zur Artenreichen Wiese werden. So können etwa Fördervereine für die Schaffung von Blühwiesen oder Beeten rund um Schulen und Kindertagesstätten Mittel aus dem Programm beantragen. Vereine, die eine Streuobstwiese anlegen möchten, können ebenfalls Zuschüsse aus diesem Programm erhalten.

Das Förderprogramm Ehrenamt unterstützt zudem die Ausstattung der Vereine. Für einen Imkerverein werden zum Beispiel Bienenbeuten, Königinnen oder Honigschleudern bezuschusst.

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