Amtliche Begutachtung toter Nutztiere mit Verdacht auf Beteiligung durch Wolf oder Luchs in Rheinland-Pfalz
Informationen für Weidetierhalterinnen und -tierhalter in Rheinland-Pfalz
Das KLUWO informiert:
Übergriffe auf Nutztiere sind innerhalb von 24 h über die Großkarnivoren-Hotline 06306 911 199 bzw. 06131 884 268 199 zu melden. Die Begutachtung toter und/oder verletzter Nutztiere mit Verdacht auf Beteiligung großer Beutegreifer, findet ausschließlich durch vom Land Rheinland-Pfalz beauftragte Personen statt. Wurde im Vorfeld eine Beprobung des Tierkörpers durch nicht oben genannte Personen durchgeführt, muss dies dem KLUWO unverzüglich mitgeteilt werden.
Im Fall der Beprobung eines Tierkörpers mit Verdacht auf Beteiligung großer Beutegreifer durch Dritte, kann eine Kontamination des Tierkörpers im Vorfeld der Beprobung durch das KLUWO nicht ausgeschlossen werden.
Erhält das KLUWO im Nachgang einer Begutachtung Kenntnis darüber, dass im Vorfeld eine Beprobung durch Dritte erfolgte, die nicht kommuniziert wurde, behält sich das KLUWO vor, die Anfahrt und die Arbeitskosten des amtlich beauftragten Gutachters dem Tierhaltenden in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist die Beantragung einer Ausgleichszahlung bei vorheriger Beprobung eines Nutztierrissverdachtsfalls durch Dritte nicht mehr gegeben. Dies gilt auch für den Fall des Vorliegens eines wolfsabweisenden Grundschutzes innerhalb ausgewiesener Präventionsgebiete.
Wir weisen noch einmal auf die eigens dafür vom Land Rheinland-Pfalz eingerichtete Hotline mit der Telefon-Nr. 06306 911 199 bzw. 06131 884 268 199 hin. Über diese Hotline können auch außerhalb der Bürozeiten, an Wochenenden und Feiertagen Meldungen zu toten und verletzten Wild- und Nutztieren vorgenommen werden sowie alle anderen Hinweise wie Sichtungen oder Losungsfunde gemeldet werden.
Wir bitten Sie um Weiterleitung dieser Information an Ihre Verbandsmitglieder. Wir danken für Ihr Verständnis, dass nur durch ein einheitliches Vorgehen bestmögliche Ergebnisse bei den Begutachtungen durch das KLUWO und seine Kooperationspartner zu erzielen sind. Selbstverständlich händigen die Gutachterinnen und Gutachter des KLUWO den von einem Übergriff betroffenen Tierhaltenden auf Wunsch Abstrichproben, sog. B-Proben, zur eigenen Verwendung aus.