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Mittwoch, 11. Dezember 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Kurpark Bad Neuenahr: Kreisverwaltung genehmigt Auslagerung der Orchestermuschel

Die Untere Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung hat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler die Genehmigung für den Transport und die seitliche Lagerung der denkmalgeschützten Orchestermuschel im Kurpark Bad Neuenahr erteilt. Das teilt die Kreisverwaltung Ahrweiler mit.

Wegen der von der Kreisverwaltung genehmigten Abrissarbeiten der Kurparkliegenschaften wird die Muschel auf dem Parkplatz zwischen der Oberstraße und dem Bereich hinter dem Kurcafé witterungsgeschützt zwischengelagert. Für den sicheren Transport wird die Muschel von einem Fachunternehmen mit einer Kantholzkonstruktion ausgesteift und verlagert. Der Fachdienst Restaurierung der Direktion Landesdenkmalpflege der GDKE begleitet die Ausbauarbeiten.

Die Genehmigung erfolgte in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, der Generaldirektion Kulturelles Erbe in Mainz und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.

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