Breadcrump

Dienstag, 22. August 2017

HINWEIS (Veröffentlichung vor 7 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Kultur-Garten Nierendorf unter Auflagen genehmigungsfähig

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat keine Bedenken gegen das Schulgarten-Projekt des Vereins „Frankensiedlung Nithrindorp“ in der Gemeinde Grafschaft.

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat keine Bedenken gegen das Schulgarten-Projekt des Vereins „Frankensiedlung Nithrindorp“ in der Gemeinde Grafschaft. Im Gegenteil: Der Kreis begrüßt das Vorhaben.

Auch kann der Kreis die geplante Veranstaltung „2. Kultur-Garten Nierendorf“ am kommenden Sonntag (27. August) genehmigen, wenn der ausrichtende Verein mit seinem Vorsitzenden Mathias Heeb bestimmte Auflagen erfüllt. So bestünden gegen die Führungen und Besichtigungen des Schulgartengeländes in Nierendorf ebenfalls keine Bedenken, hat der Kreis dem Verein mitgeteilt.

Das Veranstaltungsgelände liegt im Landschaftsschutzgebiet Rhein-Ahr-Eifel. Bestimmte Programmteile wären zulässig, wenn sie aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgelagert würden. Dies gelte beispielsweise für das Aufstellen von Pavillons, Zelten sowie Tischen und Bänken zum Verzehr von Speisen sowie die Skulpturenausstellung. Hierzu regt die Verwaltung an, bestehende und geeignete Einrichtungen in fußläufiger Entfernung in der Nähe zu nutzen, etwa die Petrushütte oder das Backes in Nierendorf oder den Sportplatz sowie die Schule in Leimersdorf, die entweder außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegen oder wo die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung nicht gelten. Der Vereinsvorsitzende hat die Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu beziehen. Anschließend wird der Kreis über seinen Antrag entscheiden.

Es handelt sich um die zweite Veranstaltung „Kultur-Garten Nierendorf“. Die erste Veranstaltung im Vorjahr fand ohne Genehmigung des Kreises statt. Der Grund: Der Verein Frankensiedlung Nithrindorp hatte die Genehmigung für die damalige Veranstaltung nicht, wie erforderlich gewesen wäre, beantragt. Außerdem hatte es im Vorfeld keine Beschwerden von Anwohnern gegeben. Jetzt gibt es eine neue Situation, weil Anwohner sich beschwert haben und der Verein den Genehmigungsantrag am vergangenen Samstag (19. August) gestellt hat.

Zum Gesamtprojekt „Frankensiedlung“: Hierzu hat die Kreisverwaltung eine Duldung ausgesprochen, weil der Verein zugesagt hat, mit der Gemeinde Grafschaft einen Vertrag zu schließen, wonach der Verein die Kosten für die Bauleitplanung übernimmt. Geduldet sind bis dahin unter anderem die Vorhaben Insektenhotel, überdachter Bienenstand, Toilettengebäude sowie die Errichtung des Lehmofens. Der Lehmofen darf allerdings bis zur Genehmigung nicht in Betrieb genommen werden.

MENU