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Mittwoch, 25. März 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Kindertagespflege: Landrat kritisiert Haltung des Landes

Mit Erlass vom 13. März 2020 hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten geregelt. Die Kindertagespflege war von dieser Regelung nicht betroffen und „kann“ gemäß dem Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz weiterhin stattfinden. Dabei handelt es sich um eine Betreuung, die in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson für maximal fünf gleichzeitig anwesende Kinder angeboten wird.

Die Entscheidung des Landes stieß insbesondere bei Kindertagespflegepersonen im Kreis Ahrweiler auf großes Unverständnis, weil die Kindertagespflege nach dem Infektionsschutzgesetz ebenfalls zu den Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten gehört. Der Kreis Ahrweiler hat vor diesem Hintergrund am 18. März  beim Landesjugendamt angefragt, ob von Seiten des Landes geplant sei, die Kindertagespflegestellen ebenfalls zu schließen – eventuell mit einer Notbetreuungsregelung wie sie auch für Kitas und Schulen gilt.

Mit Rundschreiben vom 19. März bekräftigt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nun, dass die Kindertagespflege von der Schließung nicht betroffen sei. Es handele sich bei der Kindertagespflege in Rheinland-Pfalz um eine sehr familiennahe Betreuung, in der lediglich bis zu fünf Kinder von einer Tagespflegeperson betreut würden.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler und Fachbereichsleiterin Siglinde Hornbach-Beckers kritisieren das Vorgehen: „Die Haltung des Landes ist für uns nicht nachvollziehbar. Kindertagespflegestellen werden je nach Betreuungsbedarf der Eltern belegt, so dass Tagespflegestellen über die Woche verteilt auch mehr als 5 verschiedene Kinder betreuen können. Das Ziel, unnötige soziale Kontakte möglichst einzuschränken, wird hier nicht konsequent verfolgt.“

Hinsichtlich wirtschaftlicher Einbußen im Falle der Schließung einer Tagespflegestelle hat das Landesamt auf eventuelle Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie auf angekündigte Unterstützung von Bund und Land für Kleinselbstständige verwiesen.

Seitens des Kreisjugendamts wurde den Kindertagespflegepersonen bereits am 17. März mitgeteilt, dass die laufende Förderung weitergezahlt wird, wenn Kinder aufgrund von Krankschreibung, Quarantäne oder vorsorglicher Entscheidung der Eltern nicht zur Betreuung erscheinen. Daneben wird der Kreis die bewilligte laufende Geldleistung auch dann an die Kindertagespflegepersonen zahlen, wenn diese aufgrund von eigener oder Quarantäne einer haushaltsangehörigen Person ihre Tagespflegestelle schließen müssen.

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