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Montag, 8. August 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 8 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Juni-Unwetter: Land erkennt Elementarereignis an und gewährt Finanzhilfen

Antragsfrist dauert einen Monat – Landrat Dr. Jürgen Pföhler: „Finanzielle Unterstützung für die am stärksten Betroffenen“

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat den Antrag von Landrat Dr. Jürgen Pföhler zur Gewährung von Finanzhilfen nach der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden (VV Elementarschäden) zu den Juni-Unwetterereignissen im Kreis Ahrweiler formal ane

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat den Antrag von Landrat Dr. Jürgen Pföhler zur Gewährung von Finanzhilfen nach der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden (VV Elementarschäden) zu den Juni-Unwetterereignissen im Kreis Ahrweiler formal anerkannt und im Staatsanzeiger Nr. 29 vom 8. August bekannt gemacht. Das hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) der Kreisverwaltung Ahrweiler mitgeteilt.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler zeigt sich erfreut von der positiven Nachricht über die individuellen Hilfen: „Es ist gelungen, eine finanzielle Unterstützung für die am stärksten Betroffenen zu ermöglichen.“ Privatgeschädigte, land- und forstwirtschaftliche Betriebe und gewerbliche Betriebe könnten die Finanzhilfe des Landes beantragen.

Wie die ADD mitteilt, sind die Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen innerhalb einer Frist von einem Monat (Ausschlussfrist) nach der Bekanntmachung unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke bei den zuständigen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen bzw. der Gemeindeverwaltung Grafschaft einzureichen. Später gestellte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Es wird seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion darauf hingewiesen, dass die VV Elementarschäden auf die Notwendigkeit der Eigenvorsorge abstellt, indem sie ausdrücklich versicherbare Elementarschäden von den staatlichen Hilfen ausnimmt. Insoweit werden durch die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift rechtliche Rahmenbedingungen vorgegeben, die als Grundlage für die Prüfung jedes Einzelfalles dienen.

Die Verwaltungsvorschrift richtet sich vorrangig an Geschädigte mit niedrigem Einkommen und Vermögen, weshalb zur Ermittlung der Einkommensgrenze bei Privatpersonen die Bestimmungen der Sozialhilfe herangezogen werden. Bei gewerblichen Betrieben einschließlich Land- und Forstwirtschaft soll der wirtschaftliche Ruin des Betriebes vermieden werden.

Nach der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden können Finanzhilfen nach existenzgefährdenden Schäden gewährt werden, die durch ein Elementarereignis von überörtlicher Bedeutung bei einem größeren Personenkreis eingetreten sind. Elementarschäden werden durch außergewöhnliche Elementarereignisse, wie Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse, verursacht. Schäden werden nur als solche anerkannt, wenn sie nicht versicherbar sind. Landrat Dr. Jürgen Pföhler hatte am 6. Juni bei der ADD als zuständiger Behörde einen Antrag zur Gewährung von Landeshilfen bei Elementarschäden gestellt. Mehr als 800 private und öffentliche Gebäude in den Kommunen im Kreis Ahrweiler wurden durch Starkregenereignisse im Juni beschädigt.

Die entsprechenden Antragsformulare, den Wortlaut der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier unter www.add.rlp.de („Aktuelles“, „Elementarschäden“). Auf der Startseite der Kreisverwaltung www.kreis-ahrweiler.de ist ein Button „Infos zu Unwetterschäden“ eingerichtet, der eine Verlinkung auf die Internetseite der ADD enthält.


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