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Donnerstag, 4. Februar 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Jetzt anmelden für das Schuljahr 2021/2022!

Alle Infos zu den Anmeldeverfahren der weiterführenden Schulen

Derzeit laufen die Anmeldeverfahren für die 5. Klassen der weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Kreises Ahrweiler zum Schuljahresbeginn 2021/2022. Die Anmeldegespräche finden aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens größtenteils digital statt. Je nach Schulart gelten unterschiedliche Aufnahmeverfahren. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Die Integrierte Gesamtschule Remagen (IGS) nimmt noch bis 6. Februar 2021 Anmeldungen entgegen. Liegen mehr als 100 Anmeldungen vor, entscheidet nach den gesetzlichen Vorschriften der Schulleiter im Benehmen mit einem Aufnahmeausschuss der Schule nach einem Losverfahren. Damit ein angemessener Anteil leistungsstärkerer und -schwächerer Schülerinnen und Schüler erreicht wird, ist nach Leistungsgruppen zu differenzieren. Die Zuordnung zu den drei Leistungsgruppen ergibt sich aus der Summe der Noten des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Innerhalb der Leistungsgruppen werden Schüler aus dem Kreis Ahrweiler bevorzugt aufgenommen. Die Entscheidung über Aufnahme oder Nicht-Aufnahme an der IGS wird den Eltern in der zweiten Februarwoche schriftlich mitgeteilt. Bei einer Nicht-Aufnahme ist im Rahmen der allgemeingültigen Anmeldefrist bis 5. März die Anmeldung an einer anderen weiterführenden Schule (Realschule plus oder Gymnasium) möglich.

Für die Anmeldung an den Realschulen plus und Gymnasien gilt folgendes Verfahren: Die Anmeldefrist endet am 5. März, eine Ausnahme ist das Are-Gymnasium. Hier endet die Frist wegen des G8-Systems bereits am 11. Februar 2021.

Wichtiges Kriterium für die Aufnahme eines Kindes ist hier die räumliche Zuordnung unter Einbindung der öffentlichen Verkehrsbeziehungen, also die Länge und Zumutbarkeit des Schulweges. Das zweite, nachgeordnete Kriterium kann die Aufnahme von Geschwisterkindern sein. Auf dieser Grundlage wird Schülerinnen und Schülern dann gegebenenfalls ein Platz an einer anderen Schule der gewählten Schulart angeboten.

Nach dem Schulgesetz haben Eltern das Recht, die Schullaufbahn ihres Kindes zu wählen. Die Eltern entscheiden sich in der Regel auf Basis der Grundschul-Empfehlung und melden ihr Kind zunächst an der gewünschten Schule an. Es besteht jedoch kein Anspruch, dass das Kind dort angenommen wird. Anmeldung bedeutet also nicht gleich Aufnahme.

Erst wenn alle Anmeldungen vorliegen, entscheidet die jeweilige Schulleitung über die Aufnahme unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität. Diese hängt davon ab, für wie viele Klassen je Klassenstufe die Schule ausgelegt ist. Kann eine Schule aus Platzgründen nicht alle Kinder aufnehmen, greift ein Nachverteilungsverfahren mit festgelegten Auswahlkriterien: Wichtigstes Kriterium ist die Länge des Schulweges, nachgeordnet die Aufnahme von Geschwisterkindern.

Die Eltern sind nicht verpflichtet, eine Alternativschule anzugeben. Die Kreisverwaltung empfiehlt jedoch, sich frühzeitig Gedanken über eine solche zu machen und sie auf dem Vordruck, den sie erhalten, einzutragen. Den Schulen erleichtert dies die Abstimmung untereinander.

Weitere Informationen enthält die Broschüre „Wegweiser weiterführende Schulen“, die zum Download auf www.kreis-ahrweiler.de, Rubrik Bildung & Familie > Schul- und Gebäudemanagement > Schulverwaltung bereitsteht.

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