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Informationen für EU-Bürger sowie der EWR-Staaten

Einreise und Aufenthalt

  • Für die Einreise und den Aufenthalt reicht bei Unionsbürgern und Angehörigen der EWR-Staaten ein gültiger Personalausweis, ein Reisepass ist nicht erforderlich.
  • Für die Einreise wird kein Visum benötigt.
  • Wenn Sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten wollen, müssen Sie sich nach dem Zuzug bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
  • Eine Aufenthaltserlaubnis wird nicht benötigt, wenn man als Erwerbstätiger oder als Nichterwerbstätiger mit ausreichenden Existenzmitteln und Krankenversicherungsschutz Freizügigkeit genießt.
  • Familienangehörige, die nicht selbst die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder des EWR besitzen, benötigen für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltskarte. Hierzu ist nach Einreise ein Antrag zu stellen.


Nach drei Monaten Aufenthalt besteht nur dann ein Freizügigkeitsrecht, wenn eine

  • Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ausgeübt wird
  • eine Arbeit gesucht wird (in der Regel nur für 6 Monate möglich)
  • ein Daueraufenthaltsrecht erworben wurde
  • oder wenn ausreichende eigene finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt und eine Krankenversicherung vorhanden sind.
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