Verpflichtungserklärung („Einladung“)

  • Wann brauche ich eine Verpflichtungserklärung?

Sie möchten Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum benötigt (z.B. Freunde, Verwandte)? In diesen Fällen ist es erforderlich, eine Erklärung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben, mit der Sie sich verpflichten, für die Kosten des Aufenthaltes des Besuchs aufzukommen.

  • Was ist Inhalt einer Verpflichtungserklärung?

    Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z.B. Arztkosten, Medikamente, Krankenhauskosten, Sozialhilfe und Unterbringungskosten).

Um das Risiko von unvorhergesehenen hohen Krankheitskosten auszuschließen, muss eine Krankenversicherung für die eingeladene/n Person/en abgeschlossen werden.

Die Verpflichtung umfasst außerdem die Ausreisekosten (z.B. Flugticket, Abschiebekosten).

  • Wer kann keine Verpflichtungserklärung abgeben?

Personen mit Touristenvisum oder Duldung können keine Verpflichtungserklärung abgeben.

  • Welche Unterlagen werden von der Ausländerbehörde benötigt?

HINWEIS: Ein persönliches Erscheinen des Verpflichtungserklärenden (Einlader) bei der Ausländerbehörde ist erforderlich, da die Unterschriften beglaubigt werden müssen. Eine Vertretung (auch mit Vollmacht) ist nicht möglich.

  • gültiger amtlicher Ausweis (Personalausweis, bzw. Aufenthaltstitel mit Nationalpass)
  • Fotokopie des/der Reisepasses/Reisepässe des/der einzuladenden Gastes/Gäste
  • Mietvertrag, bzw. Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Grundbesitzabgabenbescheid) mit Nachweis über die monatliche Kreditrate (z.B. Kontoauszug)
  • Nachweis über sonstige finanzielle Verpflichtungen (z.B. Unterhaltszahlungen)
  • aktueller Einkommensnachweis:

Bei

  • Arbeitnehmern:
    Original-Einkommensnachweise über das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate (Kontoauszüge sind nicht ausreichend!)
  • Rentnern:
    aktuellen Rentenbescheid
  • Selbstständigen:
    aktueller Steuerbescheid und eine aktuelle Bestätigung über den Reingewinn nach Steuern über den Zeitraum der letzten 3 Monate (BWA- durch eine/n Steuerberater/in ausgestellt).- Sollte die Reingewinnbestätigung selbst erstellt werden, muss diese eigenhändig unterschrieben sein.
  • Arbeitsuchenden:
    aktuellen Arbeitslosengeldbescheid (ALG I)
  • Sonstige Einkünfte
    BAföG-Bescheid, Elterngeld etc.

Darüber hinaus werden folgende Daten der einzuladenden Person (des Gastes) benötigt:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Reisepassnummer (bitte Reisepass in Kopie mitbringen)
  • Verwandtschaftsbeziehung

Bei weiteren Gästen (z.B. Ehe-/Lebenspartner, minderjährige Kinder etc.) die mit dieser Person anreisen:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Kopie des Reisepasses
  • Warum Einkommensnachweise?

Die Ausländerbehörde prüft, ob der Verpflichtungsgeber überhaupt in der Lage ist, die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Die Angaben erfolgen freiwillig. Ohne die Vorlage der o.g. Unterlagen kann die erforderliche Bonitätsprüfung jedoch nicht erfolgen.

  • Wo kann ich mich erkundigen, ob eine Visumspflicht für Deutschland besteht?

Der Internetauftritt vom Auswärtigen Amt stellt weitere Informationen zur Verfügung.

  • Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig?

Die Verpflichtungserklärung hat eine Gültigkeit von sechs (6) Monaten ab Ausstellungsdatum.

  • Wie hoch ist die Gebühr für eine Verpflichtungserklärung?

Für die Entgegennahme und Prüfung einer Verpflichtungserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 29,00 EUR erhoben. Darin enthalten ist auch die Beglaubigung der Unterschrift des Verpflichtungsgebers.

Die Gebühr wird auch fällig, wenn die Bonität nicht nachgewiesen und nicht glaubhaft gemacht werden kann.

  • Wie ist der weitere Ablauf?

Das Original der Verpflichtungserklärung wird dem Einlader ausgehändigt und ist von ihm an den besuchswilligen Ausländer (Gast) weiterzuleiten. Dieser muss die Verpflichtungserklärung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in seinem Heimatland zur Beantragung des Besuchervisums vorlegen.

Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls für welchen Gültigkeitszeitraum ein Visum erteilt wird, trifft die deutsche Auslandsvertretung.

Gegenüber der deutschen Auslandsvertretung muss der Nachweis einer Reisekrankenversicherung erbracht werden.

Beachte: Die aus der Verpflichtung resultierende Verpflichtung erstreckt sich auf den gesamten sich der Einreise anschließenden Aufenthalt in Deutschland, auch auf Zeiträume eines möglichen illegalen Aufenthalts, maximal aber ein eine Zeitraum von 5 Jahren.

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