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Weitere Hilfen und Angebote

Schuldnerberatung

Niemand kann ausschließen, daß er einmal durch widrige Umstände (z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit) in eine finanzielle Situation gerät, die die Rückzahlung vorhandener Schulden unmöglich macht, weil die Einkünfte lediglich zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichen.

Das Ansteigen des Schuldenberges durch auflaufende Zinsen, Zwangs- und Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger sind die Folge.

In diesem Fall ist fachliche Hilfe und Unterstützung notwendig. Diese wird angeboten von der Schuldnerberatungsstelle beim Diakonischen Werk in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Es sollte allerdings nicht gewartet werden, bis Zwangs- und Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger bereits eingeleitet wurden. Eine effektive Hilfe setzt voraus, daß sie frühzeitig einsetzen kann. Sobald feststeht, daß Schulden nicht mehr bezahlt werden können, sollte mit der Schuldnerberatungsstelle Kontakt aufgenommen werden.

Deren Anschrift lautet:

Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werks Koblenz
Außenstelle Bad Neuenahr
Wolfgang-Müller-Straße 7a
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Telefonzeiten:
Mo, Di, Do und Fr von 10-12 Uhr sowie Mi von 13-15 Uhr


Tel.: (02641) 20 70 10 – 4
Fax: (02641) 20 70 10 – 9

E-Mail: dw-sbahrweiler@kirchenkreis-koblenz.de
Home: https://www.diakonie-koblenz.de

Prozesskostenhilfe

Durch die Prozesskostenhilfe wird es rechtsuchenden Bürgern mit geringem Einkommen erleichtert, ihr Recht bei Gericht geltend zu machen.

Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag

Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird der Antragsteller von der Zahlung der Gerichtskosten und Kosten für den eigenen Anwalt befreit.

Soweit er dazu in der Lage ist, muss er sich allerdings an den Kosten des Prozesses beteiligen. Die Wahl des Anwalts wird ihm freigestellt. Weiterhin wird für einkommensschwache Bürger im außergerichtlichen Bereich eine kostenlose Rechtsberatung durchgeführt.

Nähere Informationen hierüber erteilen die Amtsgerichte, bei denen auch die Anträge zu stellen sind.

Fahrdienst für Behinderte

Ein Beförderungsdienst im Rahmen der Mobilitätshilfe kann in Anspruch genommen werden, um Menschen mit Behinderung zu befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Aus diesem Grund kann die Mobilitätshilfe für folgende Fahrten eingesetzt werden:

  • Besuchsfahrten
  • Fahrten zur Teilnahme an kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen, z.B. den Besuch von Kinos, Museen, Vereinen, Freizeiteinrichtungen, Sportstätten
  • Spazierfahrten
  • Fahrten für Besorgungen des täglichen Lebens, z.B. Einkaufsfahrten, Erledigungen bei Behörden oder Banken.

Es können keine Kosten für Fahrten übernommen werden, für die vorrangig ein anderer Kostenträger zuständig ist. Insbesondere fallen hierunter Fahrten zu ärztlichen und sonstigen therapeutischen Behandlungen, Fahrten zu Arbeitsstätten, Schulen, Tagesstätten und vergleichbaren Fahrten sowie Erholungs-/Urlaubsfahrten.

Zur Inanspruchnahme der Mobilitätshilfe sind Personen mit Behinderung berechtigt, die über das Merkzeichen aG oder H im Schwerbehindertenausweis verfügen und denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen Art und Schwere der Behinderung nicht zugemutet werden kann. Ausgenommen sind Personen, die über ein eigenes Fahrzeug verfügen oder ein geeignetes Fahrzeug von Familienangehörigen zur Verfügung steht.

Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.

Pflegestützpunkte für pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen

Im Landkreis Ahrweiler gibt es ein flächendeckendes Netz von vier Pflegestützpunkten. Diese Stützpunkte sind aus den früheren Beratungs- und Koordinierungsstellen (kurz: BEKO-Stellen) hervorgegangen. Ihre Aufgabe ist es, hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu beraten und zu unterstützen. Die Beratung der Pflegestützpunkte ist kostenlos, neutral und unverbindlich. Die Betroffenen entscheiden selbst, welches der verfügbaren Angebote sie in Anspruch nehmen möchten. Bei Bedarf beraten die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte auch zuhause.

Folgende Aufgaben nehmen die Pflegestützpunkte wahr:

  • Pflegeberatung nach dem SGB XI
  • Beratung und Information über ambulante Hilfen für die häusliche Versorgung und Pflege (Pflegedienste, Mobile Soziale Dienste, Essen auf Rädern…)
  • Beratung und Information über stationäre und teilstationäre Pflegeangebote (Heimpflege, Tages- und Nachtpflege)
  • Information über Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige (Kurzzeitpflege, ambulante Dienste, Betreuungsdienste…)
  • Informationen über Hilfsmittel und deren Finanzierung (z. B. Hausnotruf, Pflegehilfsmittel)
  • Information über barrierefreies Wohnen
  • Information über die Finanzierung von Pflegehilfen (Pflegeversicherung, Sozialhilfe)
  • Information über die Möglichkeiten und Hilfen des Schwerbehindertengesetzes
  • Hilfen bei Antragsstellung und Sicherstellung der notwendigen Finanzierungshilfen
  • Koordinierung der erforderlichen Hilfen beim Hilfesuchenden
  • Information und Beratung bei Beschwerden im Bereich Pflege in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.

Die Beratung ist kostenlos.

Weitere Informationen zu den Pflegestützpunkten finden Sie hier:

Schwerbehindertenrecht

Das Schwerbehindertenrecht findet seine gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX).

Mit dessen Durchführung sind die Arbeitsverwaltung und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung betraut.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes – nämlich das Ausweiswesen – liegt bei der

  • Zweigstelle des Landesamtes
    für Soziales, Jugend und Versorgung

    – Integrationsamt –
    untergebracht im
    Amt für soziale Angelegenheiten
    Baedekerstr. 2-10
    56073 Koblenz
    (0261) 4041-1

Antragsvordrucke hält die Fürsorgestelle für Kriegsopfer und Schwerbehinderte der Kreisverwaltung bereit. Diese Stelle gibt auch die erforderlichen Hilfestellungen und Auskünfte.

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