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Montag, 7. November 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 7 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Gerichtsurteil Güllebecken Grafschaft: Kreis muss Baugenehmigung erteilen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Kreisverwaltung Ahrweiler verpflichtet, die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung des Güllebeckens in Grafschaft-Gelsdorf mit Auflagen und Nebenbestimmungen zu erteilen.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Kreisverwaltung Ahrweiler verpflichtet, die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung des Güllebeckens in Grafschaft-Gelsdorf mit Auflagen und Nebenbestimmungen zu erteilen. Die Kreisverwaltung und die beigeladene Gemeinde Grafschaft werden das Gerichtsurteil auswerten und über die weiteren Schritte entscheiden.  

Der Kläger, ein Landwirt aus Grafschaft-Gelsdorf, hatte bis zur mündlichen Gerichtsverhandlung am 20. Oktober 2016 nicht die notwendige Erschließung des Wirtschaftsweges nachgewiesen. Daher versagte die Kreisverwaltung die Baugenehmigung. Erst während des Gerichtstermins am 20. Oktober erklärte der Anwalt des Landwirts: Sein Mandant werde den von der Landesstraße 83 abzweigenden 350 Meter langen Wirtschaftsweg bis zum Standort des beantragten Güllebeckens in einen technisch für die Gülleanlieferung mit Schwerlastverkehr geeigneten Zustand ausbauen und die Gemeinde Grafschaft für die Nutzungsdauer des Beckens von der Unterhaltung des Wegs freistellen. Aufgrund dieser Tatsache hat das Verwaltungsgericht den Ablehnungsbescheid, durch den der Kreis die Baugenehmigung versagt hatte, aufgehoben und verfügt, die Baugenehmigung mit der Nebenbestimmung zu erteilen, dass der Landwirt den Betrieb des Güllebeckens erst nach Umsetzung des Erschließungsangebots aufnehmen darf.  

Weiterhin stellt das Gericht in seinem Urteil fest: Aufgrund der vorgelegten Gutachten, unter anderem der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, sowie der fachbehördlichen Stellungnahmen der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rufe das Güllebecken keine schädlichen Umwelteinwirkungen und keine unzumutbaren Geruchsbeeinträchtigungen hervor. Das beantragte Becken soll bis zu rund 5,5 Millionen Liter Gülle lagern.

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