Kindertagesstättenbedarfsplan
Nach dem Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz hat das Jugendamt einen Bedarfsplan für die Kindertagesstätten in seinem Zuständigkeitsbereich aufzustellen. Der vorliegende „Kindertagesstättenbedarfsplan 2019 des Landkreises Ahrweiler“ wurde vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 27.11.2019 einstimmig beschlossen (siehe Downloads).
Der Plan bietet eine Übersicht über die Angebote aller Kindertagesstätten im Kreis und geplante Änderungen in den einzelnen Gebietskörperschaften.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte im Jahr 2020 leider keine Erstellung eines umfassenden Kindertagesstätenbedarfsplans erfolgen. Im Rahmen der Fortschreibung des Kita-Bedarfsplans, die nahezu in jeder Sitzung des Jugendhilfeausschusses thematisiert wird, können durchgängig individuelle Anpassungen im Angebot vor Ort vorgenommen werden.