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Dienstag, 14. September 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

„Demokratie lebt davon, dass wir wählen“

Möglichkeit der Briefwahl bei der Bundestagswahl nutzen

Im Vorfeld der Wahl zum Deutschen Bundestag am Sonntag, 26. September 2021, ruft der Erste Beigeordnete des Kreises Ahrweiler, Horst Gies, MdL, alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihr Wahlrecht auszuüben. Gies betont: „Das aktive Wahlrecht ist eines der wichtigsten Elemente der Demokratie und gibt den Wahlberechtigten die Möglichkeit, über die Politik der Bundesrepublik Deutschland und damit über ihre eigene Lebenswirklichkeit mitzubestimmen. Unsere Demokratie lebt davon, dass wir wählen dürfen und dieses Recht auch in Anspruch nehmen.“

Die Kreiswahlleitung macht zugleich auf die Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam. Wichtig: Zuständig für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen sind die Verwaltungen der Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinde. Briefwahlunterlagen können schriftlich formlos per Post oder E-Mail, über die Webseite der jeweils zuständigen Verwaltung, mittels Wahlbenachrichtigung, soweit sie vorliegt, oder persönlich im Rathaus der für den Wohnort zuständigen Kommune beantragt werden.

Für Wählerinnen und Wähler der Verbandsgemeinde Altenahr übernimmt die Gemeinde Grafschaft die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen.
Bei der Beantragung sind jeweils Familienname, Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift anzugeben. Es ist dabei auch möglich, neben der Wohnanschrift eine alternative Versandanschrift für die Briefwahlunterlagen anzugeben. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich.

Der Antrag sollte so früh wie möglich – spätestens bis zum 24. September – gestellt werden. Ausgefüllte Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingehen. Dies ist insbesondere beim Postversand zu berücksichtigen. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen können bei der Wahl nicht berücksichtigt werden.

Aufgrund der Unwetterkatastrophe werden im Bereich der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie der Verbandsgemeinde Altenahr in der Zeit vom 14. bis 24. September zusätzlich Wahlbusse eingesetzt. Dort haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen und direkt vor Ort zu wählen.

Für die gesamte Verbandsgemeinde Altenahr wird am Wahlsonntag ein zentraler Wahlraum eingerichtet. Standort ist das Hotel „Am Rossberg“ an der
Sommerrodelbahn, Roßberg 143, 53505 Altenahr. In der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler stehen am Wahltag zwei Wahlräume bereit. Der für die Wählerinnen und Wähler zuständige Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung verzeichnet oder unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/briefwahl > „Wo ist mein Wahllokal?“ abrufbar.

Somit ist die Wahl für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Altenahr sowie der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wie folgt möglich: in einem Wahllokal am Wahlsonntag oder alternativ im Vorfeld des Wahltages per Briefwahl oder in einem der Wahlbusse.

Weitere Informationen zum Wahlablauf in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und der Verbandsgemeinde Altenahr sowie Näheres zu den Standorten und Einsatzzeiten der Wahlbusse sind auf der Internetseite des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz unter www.wahlen.rlp.de/de/btw/ahrtal/ verfügbar. Darüber hinaus beantworten die zuständigen Wohnortverwaltungen Fragen zum Thema Wahlschein und Briefwahl. Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde Altenahr wenden sich bitte unmittelbar an die Verwaltung der Gemeinde Grafschaft.

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