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Mittwoch, 2. September 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Coronavirus: Drei Neuinfektionen im Kreis

Testergebnisse der Kindertagesstätte Grafschaft-Ringen liegen vor

Heute gibt es drei Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sinzig und der Verbandsgemeinde Adenau. Die Gesamtzahl der Infizierten steigt damit auf 309. Davon gelten 261 als genesen. Zwei Personen sind an den Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus gestorben. 354 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne.

Der aktuelle Verlauf der Corona-Pandemie stellt sich in den einzelnen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden im Kreis wie folgt dar:

Verbandsgemeinde Adenau: 30 Infektionen, davon 28 genesen
Verbandsgemeinde Altenahr: 36 Infektionen, davon 22 genesen, 1 Person verstorben
Verbandsgemeinde Bad Breisig: 27 Infektionen, davon 27 genesen
Verbandsgemeinde Brohltal: 20 Infektionen, davon 16 genesen
Gemeinde Grafschaft: 38 Infektionen, davon 29 genesen
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler: 91 Infektionen, davon 78 genesen
Stadt Remagen: 27 Infektionen, davon 25 genesen
Stadt Sinzig: 40 Infektionen, davon 36 genesen, 1 Person verstorben

Zwischenzeitlich liegen auch die Ergebnisse der Abstriche aus der Kindertagesstätte „Unter’m Regenbogen“ in Grafschaft Ringen vor. Hintergrund der umfangreichen Testungen war die Infektion einer Mitarbeiterin mit dem Coronavirus. Bei keinem der insgesamt 59 durch das Gesundheitsamt getesteten Kinder und MitarbeiterInnen wurde der Covid-19-Erreger nachgewiesen. Sie befinden sich weiterhin in Quarantäne, bis eine Kontrolltestung durch das Gesundheitsamt erfolgt ist. Derzeit findet eine Abstimmung für eine teilweise Wiedereröffnung zwischen Gesundheitsamt und dem Träger der Einrichtung statt. Diese soll zunächst nur für die Kinder ab dem dritten Lebensjahr erfolgen, da diese keinen Kontakt zu der infizierten Mitarbeiterin hatten. Gleiches gilt auch für das eingesetzte Personal.

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