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Mittwoch, 26. Januar 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 2 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Corona-Lage im Kreis: Omikron bestimmt das Infektionsgeschehen

Gesundheitsamt informiert über aktuelle Absonderungsregelungen

Die aktuelle Corona-Lage wird auch im Kreis Ahrweiler durch die Omikron-Variante bestimmt: So waren am 25. Januar 2022 insgesamt 1455 Personen mit dem Coronavirus infiziert, die 7-Tages-Inzidenz betrug 697,4 je 100.000 Einwohner bei weiterhin steigender Tendenz. In Rheinland-Pfalz betrug dieser Wert 716,5 zum Stichtag 25. Januar 2022, im Bundesgebiet sogar 940,6.

Bei diesen hohen Fallzahlen kann durch das Gesundheitsamt des Kreises keine reguläre telefonische Kontaktaufnahme mehr zu allen Betroffenen erfolgen. Stattdessen erhalten alle mittels PCR positiv getesteten Personen ein Anschreiben vom Gesundheitsamt mit allen wichtigen Informationen.

Gemäß Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz müssen sich Infizierte unverzüglich in eine zehntägige häusliche Isolation begeben. Die Isolation endet zehn Tage nach dem ersten PCR-Test ohne weiteren Test. Der Tag der Testung wird hierbei nicht mitgezählt.

Betroffene mit einem positiven professionellen Schnelltest (Teststelle) müssen sich in Absonderung begeben und erhalten nach Meldung des positiven Tests ein Terminangebot für eine PCR-Untersuchung durch das Gesundheitsamt.

Alle positiv getesteten Personen müssen ihre engen Kontaktpersonen unverzüglich informieren, damit sich diese ebenfalls in Absonderung begeben können. Personen desselben Hausstandes müssen sich unverzüglich für zehn Tage ab PCR-Testung der positiv getesteten Person und enge Kontaktpersonen zehn Tage ab dem Tag des letzten Kontakts zu der positiv getesteten Person in häusliche Quarantäne begeben. Hierbei wird der Tag der Testung beziehungsweise der Tag des letzten Kontakts nicht mitgezählt. Die Quarantäne kann, sofern keine Corona-typischen Krankheitssymptome vorliegen, ohne weiteren Test nach Ablauf von zehn Tagen verlassen werden.

Ferner besteht die Möglichkeit, eine Isolation beziehungsweise Quarantäne ab dem achten Tag der Absonderung mit einem negativen PoC-Antigenschnelltest, der durch geschultes Personal in einer hierfür zugelassenen Teststelle durchgeführt wird, vorzeitig zu beenden. Zur Durchführung der Freitestung darf der Absonderungsort verlassen werden. Der Testnachweis ist per E-Mail an das Gesundheitsamt (coronaentlassung@kreis-ahrweiler.de) zu senden. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

Für Schulen und Kindertagesstätten gelten kürzere Regelungen, die über die jeweils betroffene Einrichtung kommuniziert werden.

Ausgenommen von der Absonderungspflicht sind symptomlose Kontaktpersonen

  • mit einer Booster-Impfung,
  • mit einer frischen vollständigen Impfung (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung),
  • die geimpft genesen oder frisch genesen sind (ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag nach bestätigter Infektion).

Betroffene erhalten innerhalb von 28 Tagen nach ihrem ersten positiven PCR-Befund automatisch postalisch eine Genesenen-Bescheinigung. Sollte diese einen Monat nach der Infektion noch nicht per Post zugestellt worden sein, können sich Betroffene per E-Mail an coronabescheinigung@kreis-ahrweiler.de wenden. Unter der gleichen Mail-Adresse können Infizierte und Kontaktpersonen auch die Ausstellung einer Absonderungsbescheinigung anfordern.

Alle weiteren wichtigen Informationen sind auf der Homepage der Kreisverwaltung Ahrweiler unter https://kreis-ahrweiler.de > Wichtige Informationen zum Coronavirus > Informationen für Coronavirus-Infizierte, der umfassenden Informationsseite des Landes unter www.corona.rlp.de und der Homepage des Robert-Koch-Institutes unter https://www.rki.de abrufbar.

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