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Mittwoch, 3. Januar 2024

Baumaterial, Laub und Müll: Ablagerungen an Gewässern vermeiden

Aufgrund der momentan erhöhten Wasserstände an Rhein, Ahr und vielen Bächen sowie den seit der Flutkatastrophe veränderten Uferbereichen weist die Kreisverwaltung zum wiederholten Mal darauf hin, dass Ablagerungen an Gewässerrändern die Gefahr von Treibgut erhöhen. Dies haben die Hochwasserereignisse der letzten Jahre gezeigt. Deshalb ist es wichtig, die Gefährdung durch Treibgut und dessen Anlagerung an Engstellen im Flusslauf, sogenannte Verklausungen, weitestgehend zu minimieren.

Die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Flächen an den Gewässerrändern von jeglichem Material freizuhalten, das bei einer Überflutung abtransportiert wird und zu Verklausungen führen kann. Dies ist mit Blick auf eine effiziente und nachhaltige Hochwasser- und Starkregenvorsorge und für einen wirksamen Schutz der Anrainer an Gewässern unerlässlich.

Als Treibgut oder auch Schwemmgut bezeichnet man Gegenstände, die auf der Wasseroberfläche schwimmen und dadurch ungewollt mitgeschwemmt werden. Hierbei handelt es sich erfahrungsgemäß nicht nur um Frisch- und Totholz des gewässernahen Bewuchses, sondern auch um alle im Überschwemmungsgebiet gelagerten Güter, wie beispielsweise Baumaterial aller Art, Anhänger, Maschinen oder auch Feuerholz, aber auch Laub und Müll. Die Flutkatastrophe im Ahrtal, von der nicht nur die Ahr selbst, sondern auch zahlreiche Nebengewässer betroffen waren, hat nachdrücklich gezeigt: Autos, Campingwagen, Gastanks und Holz aller Art hatten sich vor den Brücken zu Dämmen aufgestapelt und so den Durchfluss der Ahr massiv eingeengt. Dies führte unter anderem zu einem starken und schnellen Anstieg der Wasserstände oberhalb dieser Verklausungen.

Darüber hinaus wird seitens der Unteren Wasserbehörde darum gebeten, dass unmittelbare Gewässeranlieger den Bewuchs auf ihrem Grundstück dahingehend überprüfen, ob hiervon Einwirkungen für den Abfluss des Gewässers ausgehen können. So müssen zum Beispiel Bäume, die in ein Gewässer gefallen sind oder hineinzufallen drohen, vom Grundstückseigentümer entfernt oder zumindest gesichert werden. Dadurch können Verklausungen bereits im Vorfeld verhindert werden.

Informationen zu Wetterlage und Pegelständen

  • Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat unter bit.ly/3JmRhVd zusammengefasst, wo ab welchen Wasserständen mit einem Hochwasserereignis zu rechnen ist.
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