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Kommunale Dorferneuerung

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Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume. Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden.

Was wird gefördert?

Insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die die Ortskerne stabilisieren und stärken sind Hauptaufgabe der Dorferneuerung. Hierzu kann beispielsweise zählen:

  • Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung
  • Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
  • Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landschaft
  • Schaffung und Sicherung von Wohnstätten nahen Arbeitsplätzen
  • Durchführung von Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation.

Die „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Dorferneuerung“ ist ein Schwerpunktthema der rheinland-pfälzischen Dorferneuerung. Im Rahmen einer umfassenden und nachhaltigen Dorfentwicklung wird so ein wichtiger Beitrag zur Schaffung familienfreundlicher Gemeinden geleistet. Denn die ländlichen Räume, insbesondere die dünn besiedelten Räume mit ihren Dörfern, werden nur dann zukunftsfähig bleiben, wenn auch junge Familien mit ihren Kindern im Dorf bleiben bzw. sich im Dorf ansiedeln und sich für die Belange der Dorfentwicklung engagieren. Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat hierzu einen Leitfaden für die kommunal Verantwortlichen herausgegeben.

Welche Höhe der Förderung ist möglich?

Die Höhe der Zuwendungen richtet sich bei kommunalen Vorhaben nach der allgemeinen finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Die kommunale Gebietskörperschaft muss ihre Einnahmequellen ausschöpfen. Die bewilligende Behörde ist das Ministerium des Innern und für Sport (Innenministerium). Dieses entscheidet auch über die Höhe der Förderung. Der Fördersatz beträgt zwischen 40 % und 65 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Welche Fördervoraussetzungen müssen vorliegen?

  • Förderung in dörflich/ländlich geprägten Ortsgemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern und landschaftsbestimmenden Gehöftgruppen.
  • Die Förderung in Ortskernen hat grundsätzlich Vorrang.
  • Ein ganzheitliches – ggf.- fortgeschriebenes – Dorferneuerungs-/ Dorfentwicklungskonzept in der Gemeinde muss vorliegen.
  • Förderfähige Ausgaben mindestens 15.339 Euro je Einzelvorhaben.

Gibt es eine Förderung zur Durchführung einer Dorfmoderation bzw. zur Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes?

Außerhalb der Schwerpunktanerkennung werden die Dorfmoderation sowie die Fortschreibung eines Dorferneuerungskonzeptes in bis zu 6 Gemeinden pro Landkreis mit einem maximalen Zuschuss von 80 % der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 12.000 Euro bzw. bis zu 9.000 Euro gefördert.

Im Rahmen der Dorfmoderation und der Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes beträgt in anerkannten Schwerpunktgemeinden die Förderhöhe 90 % der förderfähigen Kosten. Die Förderhöchstsumme beträgt hierbei 15.000 Euro bzw. 10.000 Euro.

Was ist die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde in der Dorferneuerung?

Mit der Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte der Dorferneuerung, sog. Schwerpunktgemeinden, besteht für die Ortsgemeinden die große Chance ihre Anstrengungen in der Dorferneuerung zu verstärken und dabei die Dorfgemeinschaft aktiv zu beteiligen. Maßnahmen in Schwerpunktgemeinden werden in der Regel bei der Mittelvergabe bevorzugt und höher gefördert, als Maßnahmen in nicht-Schwerpunktgemeinden. Dies gilt sowohl für kommunale als auch für private Vorhaben in den Dorferneuerungsgemeinden.

Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist zeitlich befristet. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von 8 Jahren festgelegt. Pro Jahr wird in der Regel eine Gemeinde im Landkreis durch das Ministerium des Innern und für Sport anerkannt.

Wie wird die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde erreicht?

Anträge von Gemeinden auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte sind über die Kreisverwaltung in Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier beim Ministerium des Innern und für Sport bis zum 01.09. eines Jahres in 3-facher Ausfertigung zu stellen.

Für die Beantragung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Formblatt Antrag IMS
  • Planausschnitt des Ortes (A4 oder A3) mit Darstellung der angedachten Maßnahmen
  • Fotos markanter Orte
  • Formblätter „Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage“ (§ 44 LHO) und „freie Finanzspitze“
  • Niederschrift der Gemeinderatssitzung
  • Aktuelles Adressverzeichnis (gemäß Vordruck)
    Gemeinden, die vor dem Jahr 2000 bereits Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt waren, können sich erneut bewerben und so von einer bevorzugten Förderung profitieren.

Wie ist der Verfahrensablauf?

Bewilligungsreife Anträge sind bis zum 1. August eines Jahres in 3-facher Ausfertigung der Kreisverwaltung über die Verbandsgemeindeverwaltung / Stadtverwaltung / Gemeindeverwaltung zuzusenden. Die Kreisverwaltung legt die Anträge gemeinsam mit einer Prioritätenliste und einer Stellungnahme der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) bis zum 15. Oktober vor. Die ADD stimmt diese Prioritätenliste mit der Kreisverwaltung ab und legt die Förderanträge dem Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz zur Bewilligung vor.

Welche Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt?

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
  • Übersicht Haushalts- und Finanzlage
  • Ratsbeschluss
  • Lageplan 1/1000
  • Pläne 1/100 vermaßt
  • Bei Umbau: Bestandsplan
  • Bei Grunderwerb: Verkehrswertgutachten
  • Erläuterungsbericht
  • Kostenaufstellung nach DIN 276
  • vorgesehene Eigenleistung
  • vorgesehene Zuwendungen Dritter
     
  • gfls. Kunst am Bau

Wo finden sich weitere Informationen?

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) sowie beim Innenministerium Rheinland-Pfalz.


Folgende Projekte wurden aus Mitteln der kommunalen Dorferneuerung in den vergangenen Jahren mitfinanziert:

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