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Dorferneuerung in den Flutgebieten

Dorferneuerung in den Flutgebieten

Förderung im Rahmen der Dorferneuerung für ortsbildprägende Gebäude möglich

Insbesondere für den Wiederaufbau, die touristische Attraktivität und den besonderen Charme der Ahrregion ist die regionale Baukultur von besonderer Bedeutung.

Förderungen im Rahmen der privaten Dorferneuerung sind in der Regel für Gebäude, die vor 1935 erbaut wurden möglich. Für die Betroffenen der Flutkatastrophe ist hierfür ein vereinfachtes Antragsverfahren eingerichtet worden. Auch für Gebäude, die in der Vergangenheit bereits durch die Dorferneuerung gefördert wurden und sich im Flutgebiet befinden, können erneut Förderungen beantragt werden.

Wichtig ist, dass zur Abstimmung gestalterischer Maßnahmen zu denen insbesondere die Fenster und Fassadengestaltung gehören, ein Ortstermin mit den Dorferneuerungsbeauftragten stattfindet. Bei diesen Ortsterminen können gemeinsam die Antragsunterlagen ausgefüllt werden. Die Beratung durch die Dorferneuerungsbeauftragten ist unverbindlich und kostenlos.

Gerade die private Dorferneuerung kann zu einer Verbesserung des Ortsbildes und der dauerhaften Belebung der Ortskerne beitragen und auch zukünftig modernes Wohnen in alten Gebäuden ermöglichen.

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung ausschließlich für die Häuser der Dörfer mit Dorferneuerungskonzept möglich ist. Die Stadt Bad Neuenahr bietet ein gesondertes Programm zur Städtebauförderung für die Stadtteile Bad Neuenahr und Ahrweiler an. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung in Bad Neuenahr.

Folgende Ortschaften verfügen über ein Dorferneuerungskonzept:

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler: Walporzheim, Heppingen, Heimersheim

Verbandsgemeinde Altenahr: Marienthal, Dernau, Rech, Mayschoß sowie Altenahr, Hönningen und Ahrbrück jeweils mit Ortsteilen

Verbandsgemeinde Adenau: Dümpelfeld, Insul, Schuld, Antweiler, Müsch

Für weitere Informationen und für Terminabstimmungen stehen die Dorferneuerungsbeauftragten gerne zur Verfügung.

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