Donnerstag, 19. Dezember 2024
Bauarbeiten an der Ahr: Was passiert bei der Gewässerwiederherstellung?
Seit der Flutkatastrophe im Juli 2021 arbeiten der Kreis Ahrweiler sowie die flutbetroffenen Kommunen und Ortsgemeinden mit Hochdruck daran, die Infrastruktur im Ahrtal wiederaufzubauen und die entstandenen Schäden zu beseitigen. Aufgrund der enormen Wassermengen und Fließgeschwindigkeiten kam es zu erheblichen Schäden an den Gewässern im Kreisgebiet, wie beispielsweise zu Beschädigungen im Gewässerbett und den Uferbereichen sowie zu erheblichen Boden- und Kiesverlagerungen. Für diese Gewässerwiederherstellung der Ahr sowie ihrer Zuflüsse 2. Ordnung, das heißt den Adenauer Bach, den Nohner Bach und den Trierbach, ist die Kreisverwaltung zuständig.
Dabei ist zu beachten, dass die Maßnahmen über eine bloße Instandsetzung der Flüsse und des dazugehörigen Uferbereichs, wie es vor der Flut der Fall war, hinausgehen. Vielmehr soll durch die Gewässerwiederherstellung das unmittelbare Umfeld der Ahr und dadurch auch die Lebensqualität der Menschen vor Ort verbessert werden. Ziel ist es unter anderem, Schäden beispielweise durch Erosion zu vermeiden, die Ökologie der Gewässer zu verbessern und das Ufer aufzuweiten, um dadurch einen erhöhten Abfluss zu ermöglichen. Zukünftige Hochwasserlagen sollen damit möglichst schadlos durch die Ortslagen geführt werden.
Auf Grundlage eines erstellten Gewässerwiederherstellungskonzeptes realisiert die Kreisverwaltung nun sukzessive verschiedene Teilprojekte, die in Maßnahmenpaketen gebündelt unterschiedliche Arbeiten umfassen. Im Sommer 2023 konnte mit der praktischen Umsetzung begonnen werden.
In der Zuständigkeit des Kreises Ahrweiler sind rund 700 Maßnahmen zu realisieren. In 25 Gewässerabschnitten, die zum Teil auch größere Maßnahmenpakete beinhalten, konnten bereits konkrete Planungsleistungen beauftragt und damit die Umsetzung auf den Weg gebracht werden. Das Verfahren nimmt in der Regel viel Zeit in Anspruch, da vor der Realisierung viele Abstimmungen notwendig sind, unter anderem mit den Kommunen und anderen Maßnahmenträgern, wie beispielsweise dem Landesbetrieb für Mobilität Rheinland-Pfalz, der Deutschen Bahn oder weiteren Versorgungsunternehmen. Zudem müssen vorab die Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Einwilligung erteilen, dass die Maßnahmen auf ihren jeweiligen Grundstücken durchgeführt werden dürfen. Hier gab es zuletzt eine Neuerung: Das Innen- sowie das Umweltministerium Rheinland-Pfalz hatten im Juni dieses Jahres verbesserte Förderkonditionen für den Flächenerwerb von Grundstücken zur Gewässerwiederherstellung festgelegt. Jedoch waren diejenigen, die die betreffenden Grundstücke frühzeitig und damit solidarisch zur Verfügung gestellt hatten, zunächst von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Die Kreisverwaltung hatte sich daraufhin in intensiven Gesprächen dafür eingesetzt, dass die höhere Förderung auch auf bereits abgeschlossene Kaufverträge angewendet werden könne. Anfang Oktober wurde der Kreisverwaltung nun mitgeteilt, dass auch im Nachgang für die bereits erworbenen privaten Grundstücke ein höherer Kaufpreis gezahlt werden könne. Die bereits abgeschlossenen Verträge werden nun von den Mitarbeitenden geprüft, um mögliche Nachzahlungen zu ermitteln.
An bestimmten Flächen im Kreis konnte im April dieses Jahres mit der Umsetzung erster Maßnahmen durch den Kreis begonnen werden. In Mayschoß-Laach ist der erste Bauabschnitt mittlerweile abgeschlossen. Die oberhalb liegende Weinanbaufläche wurde abgesenkt, sodass die dortigen Weinbergflächen durch die Winzerinnen und Winzer wieder mit Rebstöcken bepflanzt werden konnten. Das Gelände wurde entsprechend angepasst, sodass im Hochwasserfall ein breiterer Gewässerkorridor geschaffen wird, der das Wasser geregelt abführen soll. Für den zweiten Bauabschnitt – die Wiederherstellung der Gewässersohle und die Gewässeraufweitung durch Vorlandabsenkung – laufen momentan die Vorbereitungen, damit die finale Anpassung der Gewässerböschung im Frühjahr 2025 erfolgen kann.
Auch in Fuchshofen konnte im September 2024 eine Maßnahme bereits abgeschlossen werden: Im Bereich der vorhandenen Brücke wurde das rechte Ufer modelliert und das Vorland der Ahr abgesenkt, um das Gewässerbett für den Hochwasserfall zu erweitern und somit den Abfluss zu optimieren.
Im Oktober begannen in Sinzig die Baumaßnahmen an der Brücke in der Kölner Straße. Hier wurden im Gewässer sogenannten Geschiebeauflandungen, also Aufschüttungen von Gesteinen, beseitigt, um ebenfalls den Gewässerabfluss zu verbessern. Dies Maßnahme kann voraussichtlich Ende Dezember 2024 beendet werden.
Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung einen Auftrag zur Beräumung von Anschüttungen in Walporzheim vergeben, die Umsetzung der Beräumung ist im Zeitraum Dezember 2024 bis Januar 2025 vorgesehen. In Lohrsdorf ist die Abfuhr von gelagerten Störstoffen bereits abgeschlossen. Ein weiteres Projekt der Gewässerwiederherstellung befindet sich im Abschnitt Altenahr-Altenburg im Bereich des ehemaligen Campingplatzes. Die Ausführungsplanung ist beauftragt und beinhaltet auch in diesem Fall eine Absenkung des Vorlandes, um bei einem Hochwasserereignis den Ort zu entlasten. Auch für das Flurbereinigungsgebiet zwischen Dernau und Rech soll eine zeitnahe Umsetzung im Rahmen der Gewässerwiederherstellung erfolgen. Im ersten Quartal 2025 soll in einem ersten Bauabschnitt ein gleichmäßiges Gefälle zur Ahr herstellt werden.
Zugleich hinaus konnte die Kreisverwaltung für eine Vielzahl von Teilprojekten bereits baustellenvorbereitende Maßnahmen beauftragen. Hierzu zählen beispielsweise Untersuchungen von Baugrund oder Kampfmittelsondierungen.
Der jeweilige Stand der aktuellen Umsetzung und detaillierte Informationen zu allen beauftragten Teilprojekten der Gewässerwiederherstellung sind auf der Homepage des Kreises unter der Rubrik > Landwirtschaft, Naturschutz & Umwelt > Hochwasservorsorge > Gewässerwiederherstellungskonzept oder unter https://kreis-ahrweiler.de/land_natur_umwelt/hochwasservorsorge/gewaesserwiederherstellungskonzept/ abrufbar.