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Freitag, 29. Januar 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 8 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Bäume und Hecken bis Ende Februar schneiden

Wer Bäume fällen oder andere Gehölze abschneiden oder massiv zurückschneiden möchte, sollte damit rechtzeitig beginnen.

Wer Bäume fällen oder andere Gehölze abschneiden oder massiv zurückschneiden möchte, sollte damit rechtzeitig beginnen. Am 29. Februar endet die Zeit des Gehölzschnitts, weil die Brutzeit der heimischen Vögel beginnt. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler aufmerksam.

Vögel, Insekten und andere Tiere brauchen ausreichende und geeignete Nist- und Zufluchtsstätten. Daher müssen umfangreichere Rückschnitte an Hecken und Gebüsch bis Ende Februar abgeschlossen sein. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen, das massive Zurückschneiden oder das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken und Sträuchern vom 1. März bis 30. September verboten. In diesem Zeitraum sind nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung der jährigen frischen Triebe erlaubt.

Die gesetzlichen Verbote gelten zwar nicht für Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen (private Hausgärten, Kleingärten) oder im Wald. Doch auch in diesen Fällen können artenschutzrechtliche Gründe die Beseitigung eines Baumes verbieten. Denn nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten wildlebender Tiere zu zerstören sowie mit der Aufzucht befasste Tiere oder brütende Vögel zu stören.

Die Beseitigung von Gehölzen aller Art kann zudem einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, der einer behördlichen Zulassung bedarf. Die Kreisverwaltung empfiehlt, vor der Beseitigung von Gehölzen mit den zuständigen Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufzunehmen. Für Fragen zu Gehölzbeseitigungen und den gesetzlichen Regeln stehen Angelika Hellmann (Ruf 02641/975-233) und Monika Profittlich (Ruf 02641/975-442) zur Verfügung.

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