Breadcrump

Freitag, 17. April 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

AWB öffnet ab 2. Mai Abfallanlagen in Kripp und Leimbach

AWZ „Auf dem Scheid“: Sonderöffnung für private Anlieferer

Aufgrund der von Bund und Land beschlossenen Lockerungen während der Corona-Krise öffnet der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Ahrweiler (AWB) seine Abfallstützpunkte in Kripp und in Leimbach ab Samstag, den 02. Mai 2020 zu den im Abfallratgeber bekannten Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch sowie Freitag: 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr sowie Samstag 8.30 bis 13.30 Uhr

Das Abfallwirtschaftszentrum „Auf dem Scheid“  bleibt zum Schutz des Abfallsammelpersonals weiterhin geschlossen. Das AWZ wird zugunsten der berufstätigen, privaten Selbstanlieferer aber ab dem 02. Mai zu folgenden Zeiten geöffnet sein: Montag bis Freitag 15.00 bis 18.00 Uhr und Samstag 08.30 bis 13.30 Uhr. Gewerbliche Anlieferer benötigen für das AWZ weiterhin die bekannte Anliefererlaubnis.

Es ist gerade anfangs mit einer sehr hohen Besucherfrequenz, langen Wartezeiten und Autoschlangen zu rechnen. Der AWB bittet daher alle Nutzer der Regelung um besonnene Verhaltensweisen zum Eigen- und Drittschutz anderer Bürgerinnen und Bürger. Besucher sollen deswegen auch entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sogenannte (nicht-medizinische) Alltagsmasken oder Community-Masken beim Anlagenbesuch tragen. Es gelten die Hygieneregeln wie Abstandswahrung von mindestens 1,5 Metern, Nießetikette, Vermeidung von Warteschlangen usw.

Für alle Anlagen gilt als Zahlungsmittel ausschließlich EC-Zahlung, soweit die Abfälle nicht kostenlos angeliefert werden dürfen. Der AWB betont, dass es sich hierbei um eine vorläufige Maßnahme im Kontext der Bedingungen der aktuellen Lockerungen handelt. Sollten sich chaotische Anlieferzustände einstellen oder die Anlieferer den Anweisungen des Personals nicht Folge leisten, ist dieses ausdrücklich ermächtigt, die Anlagen während des Betriebs ganz oder zeitlich vorübergehend wieder zu schließen.

Weitere Infos auf www.meinawb.de und der Rubrik Corona-Krise FAQ.

MENU