Breadcrump

Donnerstag, 22. Juli 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Abkochgebot für Leitungswasser

Gültig für Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie die Verbandsgemeinden Altenahr und Adenau

Das Gesundheitsamt des Kreises Ahrweiler teilt mit, dass seit dem Hochwasser neben einer sofort eingeleiteten Chlor-Desinfektion für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler in allen Stadtteilen und in den Verbandsgemeinden Altenahr und Adenau eine dringende Abkochempfehlung für das Wasser aus den Wasserversorgungsnetzen ausgesprochen wurde. Nach fortschreitender Schadenserhebung der Verteilnetze für Trinkwasser wird nun zunächst für die genannten Bereiche vorsorglich ein Abkochgebot erlassen.

Bisherige Untersuchungen von Trinkwasserproben aus Bad Neuenahr und den Verbandsgemeinden Altenahr und Adenau waren ohne Beanstandungen. In einigen Siedlungsbereichen wurden zwischenzeitlich Rohrbrüche festgestellt, die die Qualität des Trinkwassers mindern könnten. Erst wenn weitere Untersuchungsergebnisse belegen, dass das Leitungswasser mikrobiologisch ohne Beanstandung ist, kann das Abkochgebot für die Kreisstadt und Ortschaften aufgehoben werden.

Sollten keine Möglichkeiten zum Abkochen bestehen, sollen sich Bürgerinnen und Bürger an die zentralen Trinkwasserstellen wenden. Das Leitungswasser ist für die Toilettenbenutzung, zum Duschen und für Reinigungszwecke ohne Einschränkungen nutzbar.

Zum Trinken, zum Zubereiten von Speisen und zum Zähneputzen soll abgekochtes Wasser oder Flaschenwasser verwendet werden.

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