Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Mit den Agarumwelt- und Klimamaßnahmen des GAP-Strategieplans fördert das Land Rheinland-Pfalz in verschiedenen Programmteilen eine umweltschonende und nachhaltige Landwirtschaft. Die Landwirte übernehmen eine aktive Rolle im Umwelt- und Naturschutz. Es handelt sich hierbei um die sogenannte zweite Säule der Europäischen Agrarförderung.

Um den verschiedenen Zielsetzungen und besonderen örtlichen Gegebenheiten zu entsprechen, werden Agrarumweltmaßnahmen angeboten, die den gesamten Betriebszweig oder das gesamte Unternehmen betreffen. Gleichzeitig werden auch einzelflächenbezogene Maßnahmen auf Acker und Grünland angeboten. Die Programmteilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen über einen Zeitraum von fünf Jahren.

Wer kann einen Antrag stellen?

Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können einen Antrag auf Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen stellen.

Was wird gefördert?

Folgende Programmteile werden gefördert:

  • Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen
  • Vielfältige Kulturen im Ackerbau
  • Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau
  • Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau
  • Umwandlung einzelner Ackerflächen in Grünland
  • Vertragsnaturschutz Grünland – Umwandlung einzelner Ackerflächen in Artenreiches Grünland
  • Vertragsnaturschutz Grünland – Mähwiesen und Weiden
  • Vertragsnaturschutz Grünland – Artenreiches Grünland
  • Vertragsnaturschutz Kennarten
  • Vertragsnaturschutz Weinberg – Freistellungspflege in Weinbergslagen
  • Vertragsnaturschutz Weinberg – Offenhaltungspflege in Weinbergslagen
  • Vertragsnaturschutz Acker – Extensivgetreide
  • Vertragsnaturschutz Acker – Mehrjährige Ackerbrache
  • Vertragsnaturschutz Streuobst – Neuanlage und Pflege von Streuobst
  • Alternative Pflanzenschutzverfahren
  • Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau
  • Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen

Bei Interesse an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen steht das Team der Unteren Landwirtschaftsbehörde gerne zur Verfügung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Regelungen nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) haben auch Auswirkungen auf die Agrarumweltprogramme und die entsprechenden Förderprämien. Um einen besseren Überblick zu verschaffen, hat das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz (DLR) einen Prämienrechner auf seiner Internetseite veröffentlicht (siehe nebenstehende Links). Wichtig hierbei ist, dass durch die Einführung der Öko-Regelungen bei den Direktzahlungen Bewirtschaftungsauflagen aus dem Bereich der Agrarumweltprogramme in die erste Säule übertragen wurden. Dies führt dazu, dass die Öko-Regelungen nicht uneingeschränkt mit den EULLa-Programmteilen kombinierbar sind. Einen genauen Überblick über die Vereinbarkeit von EULLa (Alt- und Neuverfahren) und den Öko-Regelungen veranschaulichen die Kombinationstabellen des DLR:

Wie stelle ich den Antrag?

Die Agrarförderanträge werden ausschließlich digital über den Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag (LEA) des Landes Rheinland-Pfalz gestellt:

Die Anmeldedaten bestehen aus der Unternehmensnummer und dem persönlich erstellten Passwort. Passwort vergessen? Das Team der Unteren Landwirtschaftsbehörde hilft gerne und sendet ein neues Passwort per E-Mail zu.

Weitere hilfreiche Tipps und Informationen zu LEA sind rechts in den Links verfügbar.

Wo finde ich weitere Informationen?

Das DLR hat auf seiner Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de weitere hilfreiche Informationen zur Verfügung gestellt.

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