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Aufbauhilfen für Landwirtschaft und Weinbau – Frist 30.06.2026

Wichtiger Hinweis zu den Aufbauhilfen im Flutgebiet:
Die Europäische Kommission hat die Verlängerung der Antragsfrist für die Aufbauhilfe bis zum 30. Juni 2026 genehmigt. Das hat die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt. Weitere Informationen aus der Pressemitteilung gibt es HIER.

Finanzhilfen für geschädigte landwirtschaftliche Flächen

Durch die Flutkatastrophe wurden auch viele landwirtschaftliche Flächen und Weinbauflächen zerstört. Um den Wiederaufbau zu erleichtern und die Kosten zu mildern, können die Maßnahmen im Rahmen der Aufbauhilfen für die Landwirtschaft und den Weinbau gefördert werden. Im Rahmen der Antragsverfahren für Wiederaufbauhilfe stehen 15 Milliarden Euro für Betroffene der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz bereit.

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