Aufbauhilfen für Landwirtschaft und Weinbau – Frist 30.06.2026
Wichtiger Hinweis zu den Aufbauhilfen im Flutgebiet:
Die Europäische Kommission hat die Verlängerung der Antragsfrist für die Aufbauhilfe bis zum 30. Juni 2026 genehmigt. Das hat die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt. Weitere Informationen aus der Pressemitteilung gibt es HIER.
Finanzhilfen für geschädigte landwirtschaftliche Flächen
Durch die Flutkatastrophe wurden auch viele landwirtschaftliche Flächen und Weinbauflächen zerstört. Um den Wiederaufbau zu erleichtern und die Kosten zu mildern, können die Maßnahmen im Rahmen der Aufbauhilfen für die Landwirtschaft und den Weinbau gefördert werden. Im Rahmen der Antragsverfahren für Wiederaufbauhilfe stehen 15 Milliarden Euro für Betroffene der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz bereit.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
- landwirtschaftliche Unternehmen
- Winzerbetriebe
- Obstbaubetriebe
- Besitzer oder Pächter von landwirtschaftlichen Flächen
- andere Nutzungsberechtigte von landwirtschaftlichen Flächen als natürliche oder juristische Person sowie Personengesellschaften
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind generell Schäden, die durch den Starkregen/das Hochwasser entstanden sind, wenn die Schäden im Unternehmen (Flächen, Gebäude, Technik) die Summe von 5.000 Euro überschreiten.
Bei landwirtschaftlichen Flächen können folgende Schäden geltend gemacht werden:
- ein Kostenausgleich für den Einkommensverlust aufgrund von Ernteausfall auf Ackerland, Grünland, Rebflächen, Obstflächen, Hopfenflächen usw.
- die Beräumung von Produktionsflächen, sprich die Kosten, die für die Entsorgung von Schlamm, Geröll, Müll etc. angefallen sind
- die Wiederherstellungsaufwendungen für den Wiederaufbau der Flächen, um eine landwirtschaftliche/weinbauliche Nutzung wieder zu ermöglichen.
Wie hoch ist die Förderung?
Grundsätzlich beträgt die Förderung 80 Prozent der Kosten, die als Pauschale errechnet wurden. Die einzelnen Pauschalen können im Downloadbereich aus dem Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (Seiten 5 bis 7) entnommen werden.
Die Förderung höherer Kosten ist nur durch einen entsprechenden Nachweis von Rechnungsbelegen möglich. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei Härtefällen, kann die Förderung auch bis zu 100 Prozent betragen. Hier gibt es eine vertiefte Prüfung.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Hauptantrag sowie Folgeanträge auf Ernteausfall können im Downloadbereich heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Anträge sind in Papierform und unterschrieben mit den jeweiligen Anlagen bei der Kreisverwaltung Ahrweiler einzureichen.
Zudem finden sich im Downloadbereich ein Merkblatt für geschädigte Flächen sowie einen Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit häufig gestellten Fragen zu Finanzhilfen für geschädigte Flächen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum informiert mit weiteren Tipps und Informationen über die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen nach der Überschwemmung (s. nebenstehende Links).
Auch klärt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf seiner Internetseite (s. nebenstehende Links) über die wichtigsten Fragen zu den Aufbauhilfen auf.
Wo erhalte ich weitere Hilfsangebote?
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz:
Ansprechpartner:
Sonja Müller, Tel.: 0651/94907-335
Mark Tullius, Tel.: 0651/94907-314
Internet: https://www.lwk-rlp.de/service
Maschinenring Rhein-Ahr-Eifel
Nachfragen für finanzielle Hilfen (Mendig)
Tel.: 02652/5279009
Landwirtschaftliche Rentenbank
zinsgünstige Darlehen zur Liquiditätssicherung
Anträge über Hausbank
Tel.: 069/2107-278
E-Mail: Hollenberg@rentenbank.de
Internet: www.rentenbank.de
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Unbürokratische Unterstützung im Einzelfall
Tel.: 0561/785-2044
Email versicherung@svlfg.de
Internet: https://www.svlfg.de
Krisenhotline für Versicherte der SVLFG für kostenlose psychologische Unterstützung (anonym)
Tel.: 0561/785-10101