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KFZ-Checklisten von A wie Änderung bis Z wie Zulassung

Damit Sie Ihren Besuch bei uns entsprechend Ihrer gewünschten Dienstleistung vorbereiten können, haben wir für Sie zu den jeweiligen Punkten eine Checkliste erstellt, mit denen Sie leicht überprüfen können, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Für Informationen bezüglich Abmeldungen nach der Flutkatastrophe klicken Sie auf den Button „Abmeldungen mit weiteren Anliegen“.

Allgemeine Fragen und Probleme werden von unserem Service-Zentrum bearbeitet.

Änderung der Halterdaten (Name oder Anschrift innerhalb des Kreises Ahrweiler) – Achtung: Kein Halterwechsel

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • eine Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten bei Minderjährigen
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – nur bei Namensänderung notwendig

Wichtig!
Anschriftenänderungen werden auch bei den Einwohnermeldeämtern der Stadtverwaltungen und Verbandsgemeindeverwaltungen (außer Gemeindeverwaltung Grafschaft und Verbandsgemeindeverwaltung Adenau !) des Landkreises Ahrweiler durchgeführt. Bei Firmen und Vereinen ist bei Namensänderungen eine Vorsprache bei der Zulassungsstelle erforderlich.

Änderung der Halterdaten nach Umzug in den Kreis Ahrweiler mit Kennzeichenmitnahme sowie Kennzeichenwechsel >>Umschreibung ohne Halterwechsel

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig bei Kennzeichenmitnahme:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigte
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
  • EC-Karte oder SEPA – Mandat / Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte

Hinweis:
Bei Kennzeichenmitnahme müssen die/das Kennzeichen nicht vorgelegt werden!

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig bei Kennzeichenwechsel:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung (von der bereits bestehenden Versicherung)
  • EC-Karte oder SEPA – Mandat / Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • eine Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten bei Minderjährigen

Aufbietung Zulassungsbescheinigung Teil II (Verlust/Diebstahl)

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/der Vertretungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggf. Diebstahl- / oder Verlustanzeige von der Polizei

Wichtig!
Bei dem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbriefes) muss bei der Zulassungsstelle grundsätzlich eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung zur Niederschrift abgenommen werden. Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung, weshalb diese von der Fahrzeughalterin/dem Fahrzeughalter bzw. den Verfügungsberechtigten selbst vorgenommen werden muss.

Abmeldung mit weiteren Anliegen

Folgende Unterlagen sind notwendig bei:

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilde/r 
  • Bei Diebstahl: Strafanzeige von der Polizei 

Kennzeichenverlust:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bei Diebstahl: Strafanzeige von der Polizei
  • Bei Verlust/Diebstahl eines Kennzeichens, das vorhandene bitte mitbringen

Kennzeichen- und Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Wichtig!
Bei dem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder der Kenneichenschilder muss bei der Zulassungsstelle grundsätzlich eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung zur Niederschrift abgenommen werden. Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung, weshalb diese von der Fahrzeughalterin/dem Fahrzeughalter bzw. den Verfügungsberechtigten selbst vorgenommen werden muss.

Außerbetriebsetzung ohne weitere Anliegen

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (ggf. der Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens)
  • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilde/r

Ausfuhrkennzeichen

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig: 

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Neufahrzeuge: Zusätzlich bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung eine Übereinstimmungsbescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung für die Dauer des Ausfuhrkennzeichens
  • Versicherungsbestätigung (gelb)
  • EC-Karte oder ausländisches Konto mit IBAN und BIC
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • bei Minderjährigen eine Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
  • Ausfuhrkennzeichen sind steuerpflichtig! – Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.zoll.de  
  • Bei ausländischen Antragstellern wird gemäß § 75 Absatz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung zusätzlich ein Empfangsberechtigter benötigt Vordruck

Anmerkung:
Die Vorführung des Fahrzeuges kann durch die Zulassungsbehörde im Einzelfall angeordnet werden.

Diebstahl/Verlust

Was tun bei Diebstahl oder Verlust? Weitere Informationen finden sie hier.

Ersatzschild

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilde/r
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung

Ersatzplaketten

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilde/r
  • ggf. neue eVB-Nummer (bei fehlenden Versicherungsschutz)
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung

Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I (Verlust/ Diebstahl)

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ggf. Diebstahl- / oder Verlustanzeige von der Polizei
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung

Wichtig!
Bei dem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss vor Ort eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung abgenommen werden. Dies ist keine vertretbare Handlung, somit muss die Fahrzeughalterin/der Fahrzeughalter bzw. die Verfügungsberechtigte/der Verfügungsberechtigte selbst vorstellig werden.

Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) -Brieffreigabe nach Aufbietung

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte

Erwerb eines Kfz aus dem Ausland

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder
  • eine Zweitausfertigung des Herstellers (einfache Kopien der EG-Übereinstimmungsbescheinigung werden nicht anerkannt) oder
  • bei nicht vorhandener Typgenehmigungsnummer, ein Gutachten nach § 21 StVZO (Vollabnahme) eines amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS)
  • ausländische Fahrzeugdokumente
  • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung  
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Originalrechnung)
  • Umsatzsteuererklärung oder Bescheinigung des Importeurs oder Händlers über die Versteuerung
  • Nachweis der Fahrzeugidentifizierungsnummer durch eine technische Prüforganisation bei Neufahrzeugen
  • Bei Erwerb eines (fabrik-)neuen Fahrzeuges aus dem Ausland, Bestätigung von dem Händler oder Hersteller, dass keine deutschen Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung, wenn das Fahrzeug aus einem Land außerhalb des EU-/EWR-Raumes eingeführt wurde
  • Versicherungsbestätigung
  • EC-Karte oder SEPA – Mandat / Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • eine Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten bei Minderjährigen

Anmerkung:
Die Vorführung des Fahrzeuges kann durch die Zulassungsbehörde im Einzelfall angeordnet werden.

Historisches Kennzeichen/Saisonkennzeichen

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind bei einem historischen Kennzeichen notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • amtliche Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Versicherungsbestätigung (nur wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist oder jetzt umgeschrieben wird)
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer nach § 23 StVZO
  • EC-Karte oder SEPA – Mandat / Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • eine Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten bei Minderjährigen

Anmerkung:
Unter den Begriff des Oldtimers fallen beim Historischen Kennzeichen Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind (d.h. entscheidend ist das Datum der Erstzulassung) und nunmehr vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes zum Einsatz kommen (d. h. keine tägliche Fahrten zur Arbeit, keine gewerbliche Nutzung).

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind bei einem Saisonkennzeichen notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung
  • EC-Karte oder SEPA – Mandat / Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • eine Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten bei Minderjährigen

Kurzzeitkennzeichen

Gültigkeit:

Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal gültig bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages innerhalb von Deutschland für nicht angemeldete Fahrzeuge.

Verwendungszweck:

Für Probe- und Überführungsfahren, Fahrten zur Werkstatt und zurück und Fahrten zur Durchführung einer notwendigen Hauptuntersuchung.

Bei abgelaufener Hauptuntersuchung sind Fahrten nur innerhalb des Zulassungsbezirkes des ausstellenden Kreises und angrenzenden Zulassungsbezirk zulässig.

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Kurzzeitkennzeichen
  • Angaben zum Fahrzeug (Fahrzeugklasse, Hersteller, Aufbauart und Fahrzeugidentifikationsnummer) – sind durch Vorlage der Fahrzeugdokumente (Fahrzeugbrief/-schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I/Teil II  – Kopien reichen aus) nachzuweisen
  • Ebenfalls ist eine gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls auch eine gültige Sicherheitsprüfung durch Vorlage der Dokumente der Prüfstelle nachzuweisen (Kopie ist ausreichend)
  • Antragsteller hat im Landkreis Ahrweiler seinen Hauptwohnsitz / Betriebssitz bzw. das Fahrzeug hat nachweislich seinen Standort im Landkreis Ahrweiler (Kaufvertrag, Rechnung, Angebot, usw.)
  • eine Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten bei Minderjährigen
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte

Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug) mit einer Zulassungsbescheinigung Teil II

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) im Original oder in Zweitschrift des Herstellers (nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung)
  • Versicherungsbestätigung
  • EC-Karte oder SEPA – Mandat / Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • eine Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten bei Minderjährigen

Rote Dauerprobekennzeichen

Informationen für Händler und Besitzer eines Oldtimers finden sie hier.

Technische Änderung

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die geänderten Technikdaten
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung 

Anmerkung:
Bei technischen Änderungen mit TÜV-Abnahme muss auch das hintere Kennzeichenschild vorgelegt werden (zur Zuteilung der TÜV-Plakette).

Umkennzeichnung

Folgende zusätzliche/Vordrucke Unterlagen sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
  • ggf. Diebstahlanzeige/Verlustanzeige
  • Vorhandene Kennzeichenschilder/vorhandenes Kennzeichenschild

Anmerkung:
Die Fahrzeughalterin/der Fahrzeughalter muss die Umkennzeichnung in der Regel selber vornehmen lassen, da lediglich bei Vorlage der Diebstahlanzeige auf die Abgabe einer gebührenpflichtigen eidesstattlichen Versicherung verzichtet werden kann. Eine eidesstattliche Versicherung ist eine unvertretbare Handlung und muss daher von der Fahrzeughalterin/dem Fahrzeughalter bzw. der Verfügungsberechtigten/dem Verfügungsberechtigten vor Ort abgegeben werden.

Umschreibung mit Halterwechsel

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung
  • EC-Karte oder SEPA – Mandat / Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • eine Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten bei Minderjährigen

Anmerkung:
Wenn bei der Umschreibung eines noch zugelassenen Fahrzeuges die amtliche Kennzeichenkombination mit übernommen werden soll, müssen die/das Kennzeichen nicht vorgelegt werden.

Verschrottung

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)(ggf. der Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens)
  • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder(nur wenn das Fahrzeug zugelassen ist)
  • Verwertungsnachweis bzw. Erklärung über die Entsorgung im Ausland

Wechselkennzeichen

Zwei Fahrzeuge, ein Nummernschild
Wechselkennzeichen für gleiche Fahrzeugklassen

Zwei Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse dürfen wechselnd mit nur einem Nummernschild genutzt werden. Das kann interessant sein für Autofahrer, die neben dem normalen Wagen beispielsweise ein kleineres Stadtauto oder ein Wohnmobil besitzen. Die Kreisverwaltung Ahrweiler nennt Einzelheiten.

Die Wechselkennzeichen sind eine Ergänzung zu den bisherigen Saisonkennzeichen und „normalen Kennzeichen“. Saison-, Kurzzeit-, Ausfuhr- und rote Kennzeichen können nicht als Wechselkennzeichen zugeteilt werden. Wechselkennzeichen können nur bei gleicher Kennzeichengröße und bei gleichem Halter beider Fahrzeuge zugeteilt werden.

Das Wechselkennzeichen ist ohne zeitliche Begrenzung gültig. Es kann zwischen beiden Fahrzeugen auf das gerade genutzte gewechselt werden. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, maximal zwei Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse mit nur einem Kennzeichen zuzulassen – also Auto-Auto (darunter fallen auch Wohnmobile), Krad-Krad oder Anhänger-Anhänger. Eine Kombination, etwa Auto-Krad, ist nicht möglich.

Die Wechselkennzeichen bestehen aus zwei Teilen: erstens einem gemeinsamen Kennzeichenteil mit Erkennungsnummer, beispielsweise „AW – AB 123“, das jeweils vor der Fahrt umgesteckt werden muss; zweitens einem kleinen fahrzeugbezogenen, nummerierten Kennzeichenteil, der starr und stets am Fahrzeug angebracht ist.

Nur das mit beiden Kennzeichenteilen versehene Fahrzeug darf im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Das andere Fahrzeug ist auf Privatgelände abzustellen; es darf nicht am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen stehen, da es dann als nicht zugelassen gilt.

Bei der Kfz-Zulassung ist für jedes Fahrzeug jeweils eine elektronische Versicherungsbestätigung vorzulegen. Steuerliche Vorteile gibt es nicht, denn für beide Fahrzeuge fällt die Kfz-Steuer in vollem Umfang an. Die volle Versicherungspflicht besteht ebenfalls für beide Fahrzeuge.

Wiederzulassung (auf denselben Halter und dieselben Kennzeichen)

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig:

  • Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen sowie der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung
  • EC-Karte oder SEPA – Mandat / Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • eine Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten bei Minderjährigen

Zulassung auf Minderjährige

Folgende zusätzliche/Vordrucke Unterlagen sind notwendig:

  • Einwilligungserkärung beider Elternteile
  • Personalausweis beider Elternteile (Kopien sind ausreichend)
  • Vollmacht und Personalausweis des Minderjährigen
  • bei Alleinerziehenden benötigen wir einen Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung

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