Betreuungsrecht


Eine rechtliche Betreuung ist dann erforderlich, wenn Menschen wichtige Dinge ihres Lebens vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst erledigen können. Dies kann der Fall sein, wenn sie seelisch erkrankt oder geistig bzw. körperlich behindert sind.

Das Betreuungsgericht entscheidet über die Einrichtung der Betreuung und legt die zu betreuenden Aufgabenkreise fest. Gerichtlich bestellte Betreuer dürfen nur im Rahmen dieser Aufgaben tätig werden.

Die Betreuung kann ehrenamtlich oder hauptamtlich erfolgen.

Grundsätzlich werden die Wünsche der Betroffenen bei der Auswahl der Betreuer berücksichtigt.

Eine Betreuung kann vermieden werden, wenn bereits im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Schon Vorsorge getroffen“.

Ehegattenvertretungsrecht 

Zum 01.01.2023 hat der Gesetzgeber das Ehegattenvertretungsrecht (§ 1358 BGB) eingeführt. Bisher erhielten Ehegatten oder Lebenspartner in einer akuten gesundheitlichen Notsituation nur dann weitere Informationen über den Gesundheitszustand des Partners bzw. hatten ein Mitsprachrecht über weitere ärztliche Maßnahmen, wenn eine Vorsorgevollmacht vorlag oder eine rechtliche Betreuung eingerichtet wurde.

Das neue Notvertretungsrecht ermöglicht dem Ehegatten oder Lebenspartner, in einer Notsituation Zugang zu medizinischen Informationen zu erhalten oder einer unaufschiebbar notwendigen Behandlung zuzustimmen. Das Vertretungsrecht ist auf 6 Monate zeitlich befristet.

Sofern bereits eine Vorsorgevollmacht ausgestellt oder aber eine rechtliche Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitsvorsorge eingerichtet wurde, greift das Notvertretungsrecht nicht.

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt dem vertretenden Ehegatten oder Lebenspartner ein Dokument zur Ausübung des Vertretungsrechtes aus.

Weitere Informationen zum Ehegattennotvertretungsrecht finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz (Link einfügen: BMJ – Ehegattennotvertretung).

Wer hilft mir, wenn …

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Wilhelmstraße 55-57
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts
Telefon (02641) 971-151, -156
Fax (02641) 971-100

Amtsgericht Sinzig
Barbarossastraße 21
53489 Sinzig
Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts
Telefon: 02642/9774-24, -34,-44
Fax (02642) 9774-40

SKFM Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.
Ehlinger Straße 47
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Herr Ralph Seeger
E-Mail: info@skfm-ahrweiler.de
Telefon (02641) 201278
Fax (02641) 202421

Betreuungsverein der evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region

Wolfgang-Müller-Straße 7a
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
E-Mail: info@btv-rar.de
Telefon (02641) 950-6320

Kreisverwaltung Ahrweiler, Betreuungsbehörde
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
E-Mail: Betreuungsbehoerde@kreis-ahrweiler.de

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