Vorsorge

Schon Vorsorge getroffen?

Jedem von uns kann es passieren, dass man einmal wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, z. B. durch Unfall, Krankheit oder im Alter. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge für diesen Fall zu treffen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Hinweise zu den Möglichkeiten, durch eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung Ihre Angelegenheiten frühzeitig zu regeln.

Vorsorgevollmacht

Vorsorge ist nicht eine Frage des Alters. Wir alle können durch eine Krankheit oder einen Unfall in eine Lage kommen, in der wir für uns selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Es ist daher zu empfehlen, für den Fall der eigenen Hilfebedürftigkeit eine Person des Vertrauens zu bevollmächtigen, alle oder nur bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Vorsorgebevollmächtigte können Angehörige sein, wie z. B. der Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder eine andere Vertrauensperson. Es ist auch zulässig, mehrere Personen zur oder zum Vorsorgebevollmächtigten zu bestellen.

Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren kann damit vermieden werden.

Die Echtheit der Unterschrift kann mit einer öffentlichen Beglaubigung bestätigt werden. Dies kann durch die Mitarbeiter/innen der Betreuungsbehörde erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Echtheit der Unterschrift und die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen.

Einige Bankinstitute akzeptieren die allgemeine Vorsorgevollmacht nicht. Um auch hier auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, zusammen mit der Vertrauensperson das Bankinstitut persönlich aufzusuchen und eine separate Konto-/Depotvollmacht zu erteilen.

Ein Musterformular für eine Vorsorgevollmacht sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz. Auch die Formulare Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind dort hinterlegt.

Ein letzter Hinweis:

Nicht immer ist eine Vorsorgevollmacht griffbereit zur Hand. Sofern die Vorsorgevollmacht im sogenannten Vorsorgeregister registriert wurde, kann das Betreuungsgericht erfragen, ob eine Vollmacht vorliegt und die hinterlegten Daten abfragen. So kann die Einrichtung einer Betreuung vermieden werden. Die Registrierung ist sowohl postalisch als auch online möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Vorsorgeregisters

Betreuungsverfügung

Falls Sie keine Vorsorgevollmacht ausstellen möchten, können Sie mit einer Betreuungsverfügung Ihre Wünsche festlegen. Sie können darin festlegen, wer in einem späteren betreuungsrechtlichen Verfahren Ihre Betreuung übernehmen soll, ebenso können Sie bestimmte Personen ausschließen. Darüber hinaus können Sie mit der Betreuungsverfügung bestimmte inhaltliche Vorgaben machen, z.B. welche Vorlieben und Gewohnheiten auch im Fall einer gerichtlichen Betreuung beachtet werden sollen.

Das Betreuungsgericht ist grundsätzlich an die Betreuungsverfügung gebunden und darf nur in begründeten Fällen davon abweichen.

Patientenverfügung

Ein weiterer Baustein zur Absicherung Ihrer Wünsche ist die Patientenverfügung. Mit dieser können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen und ärztliche Eingriffe für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidung mehr treffen können, gewünscht sind bzw. welche Maßnahmen unterlassen werden sollen.

Ein Arzt entscheidet, ob die Vorgaben der Patientenverfügung auf die jeweilige Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Die Patientenverfügung ist für Ärzte und Pflegekräfte bindend.

Für weitere Fragen rund um das Thema Vorsorge stehen Ihnen zur Verfügung
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • der Betreuungsbehörde, Kreisverwaltung Ahrweiler
    Wilhelmstr. 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
    Telefon: 02641-975-556, -558 oder -424
    Email: betreuungsbehoerde@kreis-ahrweiler.de
    Eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen.

Betreuungsverein der evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region
Diakoniepunkt Bad Neuenahr

Wolfgang-Müller-Straße 7a
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Herr Uwe Moschkau
E-Mail: info@btv-rar.de
Telefon (02641) 2070-100

des Betreuungsvereins – SKFM – Katholischer Verein für
soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e. V.
 
Ehlinger Str. 47, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel.: 02641-201278
Email: info@skfm-ahrweiler.de
Home: www.skfm-ahrweiler.de

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