Projektverlauf
Bereits Anfang 2001 gab es erste Vorgespräche zwischen der Kreisverwaltung Ahrweiler und der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, im Hinblick auf eine Umsetzung von Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung im Rahmen eines gemeinsamen Gewässerrandstreifenprojekts auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Adenau. Daraufhin wurde im Juli 2001 dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Projektskizze vorgelegt.
Auf der Basis dieser Projektskizze und einer Gebietsbereisung im Juli 2004 hat das BfN das Vorhaben als grundsätzlich förderwürdig beurteilt.
Daran anschließend wurde durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als vorgesehener Projektträger, mit Unterstützung durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Behörden, Verbänden und lokalen Interessengruppen, der Projektantrag nach den Vorgaben des BfN erarbeitet.
So wurden von Anfang an die Interessen der Regionalen Akteure mit einbezogen.
Naturschutzgroßprojekte sind bis zu einer Dauer von zwölf Jahren angelegt und verlaufen in zwei Förderphasen: Projekt I (Planungsphase) und Projekt II (Umsetzungsphase).
In der Planungsphase wird auf der Basis einer Analyse des Projektgebiets ein Pflege und Entwicklungsplan (PEPL) erstellt. Nach dessen einvernehmlicher Verabschiedung durch eine projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG) und nach der Bewilligung eines erneuten Förderantrags erfolgt die Umsetzung der im PEPL formulierten Naturschutzmaßnahmen in der zweiten Förderphase
Planung (2007-2011)
Am Ende der Planungsphase (2007-2011) des Projekts wurde vom Büro Björnsen Beratende Ingenieure aus Koblenz unter Mitwirkung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) der Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erarbeitet und abgestimmt.
Innerhalb der Planungsphase fanden zahlreiche Informationsveranstaltungen, Gespräche und Beteiligungen mit Bürgerinnen und Bürgern, Kooperationspartnern, Kommunen und Interessensverbänden statt.
Das war uns deshalb sehr wichtig, weil wir davon ausgehen, dass großflächig angelegte landschaftsbezogene Naturschutzprojekte nur dann erfolgreich sein können, wenn sie von der regionalen Bevölkerung mitgetragen werden.
Der Pflege und Entwicklungsplan (PEPL) bildet die fachliche Grundlage für die konkrete Umsetzung von Maßnahmen in den Jahren 2012-2023 (Umsetzungsphase) dar.
Die wesentlichen Inhalte des PEPL sind folgende:
- flächendeckende Biotoperfassung im Kerngebiet
- stichprobenartige Erfassung der wertbestimmenden Flora und Fauna im Kerngebiet
- sozioökonomische Analyse
- Entwicklung der Ziele
- konkrete Maßnahmenplanungen für Gewässer, Offenland und Wald
- Prioritätensetzung für die Umsetzung der Maßnahmen
Neben einer ökologischen Bestandsaufnahme wurden auch sozioökonomische Daten erhoben. Diese Daten sollten Aufschluss geben über die relevanten Akteure, ihre Interessen, die Akzeptanzsituation, sowie zum Konfliktpotenzial und realistischen Lösungsmöglichkeiten.
Mit den Planungen wurden die angestrebten Flächenankäufe, die biotopersteinrichtenden und -lenkenden Maßnahmen sowie Folgepflegemaßnahmen detailliert und – wo notwendig – parzellenscharf dargestellt. Diese Ergebnisse dienen als Maßnahmenkatalog für die Umsetzungsphase.
Umsetzung (2012-2023)
Nach der Planungsphase und der zweiten Antragsphase ist das Projekt am 01.08.2012 in die Förderphase II, die Umsetzungsphase, eingetreten. Sofort wurde damit begonnen mit Kommunen und Flächeneigentümern über konkrete Umsetzungsmöglichkeiten zu verhandeln.
Zu den Projektmaßnahmen zählen:
- Grunderwerb, langfristige Pacht und Ausgleichszahlungen
- Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen am Gewässer, im Offenland und in den Waldbereichen
- Projektbegleitende Informationsmaßnahmen
- Erfolgskontrollen
Für die Maßnahmenumsetzung werden nachfolgende Grundsätze verfolgt:
Projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG)
Die Projektarbeit wird von einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) begleitet und unterstützt. Die Geschäftsführung hat der Kreis Ahrweiler als Projektträger.
Die PAG setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen folgender Behörden und Verbände zusammen:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
- Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung, und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEEF)
- Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord (als obere Wasser- und Naturschutzbehörde)
- Kreisverwaltung Ahrweiler (als untere Wasser- und Naturschutzbehörde)
- Verbandsgemeinde Adenau
- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald Osteifel
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz •Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V.
- Forstämter Adenau und Hillesheim
- Beirat für Naturschutz
- Vertreterinnen und Vertreter der nach § 59 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände
- Kreiswaldbauverein
- Fischereivertreterinnen und -vertreter
- Jagdvertreterinnen und -vertreter
Die Arbeitsgruppe tagte während der Planungsphase mindestens zweimal pro Jahr. In der Umsetzungsphase kommt sie mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung zusammen.