Donnerstag, 11. Oktober 2018
Zwischenfrüchte und Untersaaten dürfen zur Beweidung und zu Futterzwecken genutzt werden
Land erteilt Ausnahmegenehmigung
Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium hat Landwirten in bestimmten Gebieten genehmigt, Zwischenfrüchte und Untersaaten, welche als ökologische Vorrangflächen beantragt wurden, ab sofort zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Diese Genehmigung gilt auch für den Kreis Ahrweiler. Das teilt die Kreisverwaltung mit.
Mit der Ausnahmegenehmigung reagiert das Ministerium auf die Futterknappheit, die aufgrund der lang anhaltenden Dürre in bestimmten Regionen in Rheinland-Pfalz entstanden ist.
Weitere Informationen dazu erteilt die Kreisverwaltung unter Telefon 02641/975-288.