Freitag, 2. Dezember 2022
Wohngeldreform: Entlastungen für Haushalte beschlossen
Kreisverwaltung richtet Info-Hotline ein
Als Teil des dritten von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakets tritt zum 1. Januar 2023 auch eine Wohngeldreform in Kraft: Haushalte mit einem geringen Einkommen sollen mit Blick auf die steigenden Wohn- und Energiekosten stärker entlastet werden. Die Kreisverwaltung hat zu den Neuerungen umfassende Informationen zusammengestellt und eine Info-Hotline eingerichtet.
„Dieser Winter ist für viele Menschen auch in unserem Kreis ganz ohne eigenes Verschulden eine Herausforderung. Wie zahle ich meine Miete? Wie kann ich die steigenden Energiekosten begleichen? Diese Fragen sind nicht leicht zu beantworten, aber wir hoffen, dass die Wohngeldreform des Bundes den Menschen die nötige Sicherheit gibt. Auch für uns als Verwaltung ist die Menge an neuen Anträgen eine große Aufgabe. Daher arbeiten wir auch in dieser Situation wieder vertrauensvoll und eng mit dem Jobcenter Ahrweiler zusammen, um die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu informieren und zu beraten“, sagt Landrätin Cornelia Weigand.
Der Wohngeldanspruch richtet sich auch weiterhin nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zugrunde zulegenden Miete oder Belastung sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder.
Mit der jetzigen Wohngeldreform wird die Bruttokaltmiete als Bemessungsgrundlage für das Wohngeld um eine Heizkosten- sowie eine Klimakomponente ergänzt. Zusammen mit einer Anpassung der allgemeinen Wohngeldformel führt dies dazu, dass einerseits der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wird und andererseits auch das Wohngeld spürbar ansteigt. Nach Angaben der Bundesregierung werde das durchschnittliche Wohngeld voraussichtlich von derzeit 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat steigen.
Wichtig: Die Einkommensgrenze wird für jeden Antragsteller individuell berechnet. Neben den allgemeinen Voraussetzungen spielen auch persönliche Belastungen, wie Werbungskosten oder eine Schwerbehinderung, eine Rolle. Bezieher von Transferleistungen, wie beispielsweise das neue Bürgergeld oder Grundsicherung, erhalten dagegen kein Wohngeld. Hier fließen die Mietkosten in die Bedarfsberechnung ein. Kein Wohngeld bekommt, wer bereits andere Sozialleistungen erhält.
Das Wohngeld muss schriftlich beantragt werden. Entsprechende Vordrucke sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler (https://kreis-ahrweiler.de/gesundheit_soziales/wohngeld/) sowie dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz (https://fm.rlp.de/) als Download hinterlegt und in den Verwaltung der örtlichen Kommunen auch in Papierform erhältlich.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Die Kreisverwaltung hat für Fragen zur Wohngeldreform eine eigene Hotline eingerichtet. Unter der Rufnummer 02641 / 975-6555 können ab sofort montags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr grundsätzliche Fragen zur Wohngeldreform gestellt werden. Auskünfte zu laufenden Antragsverfahren werden über die Hotline grundsätzlich nicht erteilt.
Erweitert wird das Informationsangebot durch ein FAQ auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler, in dem die wichtigsten Fragen beantwortet werden. In Kürze stehen diese Informationen auch mehrsprachig und in leichter Sprache zur Verfügung.
Das Jobcenter Ahrweiler informiert in Kürze auf seiner Internetseite (https://jobcenter-ahrweiler.de) zudem über die Einführung des Bürgergeldes, das die bisherige Grundsicherung für Arbeitssuchende ablöst.
Mögliche Probleme
Die Bundesregierung geht von einer Verdreifachung der antragsberichtigten Bürgerinnen und Bürger aus. Gleichzeitig ist nicht mit einer deutlichen Aufstockung des Personals in den Wohngeldstellen zu rechnen. Darüber hinaus sind noch Software-Anpassungen erforderlich, auf die die Kreisverwaltung jedoch keinen Einfluss hat. Es sind folglich derzeit noch keine Berechnungen nach dem neuen Gesetz möglich. Die Bearbeitungszeit wird sich daher vor allem in den ersten Monaten deutlich verlängern. Die Kreisverwaltung bittet insofern um Verständnis für diese besondere Situation. Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand sollte abgesehen werden, damit die Kapazitäten der Mitarbeitenden in der Wohngeldstelle nicht zusätzlich belastet werden.