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Freitag, 24. Juni 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 9 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Wochenend-Fahrverbot für Lkw gilt in Ferien verschärft

Um den Reiseverkehr auf Deutschlands Straßen zu erleichtern, gilt nach der Ferienreiseverordnung ein verschärftes Wochenend-Fahrverbot für Brummis.

Um den Reiseverkehr auf Deutschlands Straßen zu erleichtern, gilt nach der Ferienreiseverordnung ein verschärftes Wochenend-Fahrverbot für Brummis. Demnach dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger in der Ferienzeit nicht an Samstagen fahren.

Unabhängig davon ist das Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr. Es bleibt unverändert und gilt auch in der Ferienreisezeit.

Wie die Kreisverwaltung Ahrweiler meldet, besteht das Samstags-Fahrverbot vom 1. Juli bis 31. August zwischen 7 Uhr und 20 Uhr auf verschiedenen Teilabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen. Das Verbot gilt unter anderem für die A 61 vom Autobahnkreuz Meckenheim über das Kreuz Koblenz bis zum Dreieck Hockenheim. Im Kreis Ahrweiler ist dies die Strecke von der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen bis zur Anschlussstelle Wehr.

Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich und müssen beantragt werden. Die Transportunternehmen können den Antrag bei den Straßenverkehrsbehörden stellen, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder sich der Firmensitz beziehungsweise eine Zweigniederlassung des Unternehmens befindet. – Info: Bundesverkehrsministerium www.bmvi.de. Kreisverwaltung Ahrweiler, Ruf 02641/975-403, andreas.braun@kreis-ahrweiler.de.

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