Wiederaufbauhilfe für Unternehmen

Das Antragsverfahren für die Wiederaufbauhilfe ist gestartet. Insgesamt werden 15 Milliarden Euro für die Betroffenen der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz bereitgestellt.

Unternehmen und Freiberufler können ab dem 27. September bei durch die Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis zu sechs Monaten kompensiert.

Darüber hinaus können die Kosten für die Gutachtenerstellung sowie in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden) geltend gemacht werden. Erstattet werden im Regelfall 80 Prozent der Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 Prozent erfolgen.

Die Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021 wird bei der ISB online beantragt, den entsprechenden Link finden Sie hier.

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