Donnerstag, 12. Januar 2023
Weiterführende Schulen des Kreises Ahrweiler: Jetzt anmelden
Informationen zu Anmeldefristen und Aufnahmeverfahren
Derzeit laufen die Anmeldeverfahren für die 5. Klassen der weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Kreises Ahrweiler zum Schuljahresbeginn 2023/2024. Das teilt der Eigenbetrieb Schul- und Gebäudemanagement (ESG) der Kreisverwaltung mit. Je nach Schulart gelten unterschiedliche Aufnahmeverfahren:
Die IGS Remagen nimmt noch bis 4. Februar 2023 Anmeldungen entgegen. Liegen mehr als 100 Anmeldungen vor, entscheidet nach den gesetzlichen Vorschriften der Schulleiter im Benehmen mit einem Aufnahmeausschuss der Schule im Rahmen eines Losverfahrens. Damit ein angemessener Anteil leistungsstärkerer und -schwächerer Schülerinnen und Schüler erreicht wird, ist nach Leistungsgruppen zu differenzieren. Die Zuordnung zu den drei Leistungsgruppen ergibt sich aus der Summe der Noten des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Innerhalb der Leistungsgruppen werden Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Ahrweiler bevorzugt aufgenommen. Die Entscheidung über Aufnahme oder Nicht-Aufnahme an der IGS wird den Eltern in der zweiten Februarwoche schriftlich mitgeteilt. Bei einer Nicht-Aufnahme ist im Rahmen der allgemeingültigen Anmeldefrist bis 3. März 2023 die Anmeldung an einer anderen weiterführenden Schule (Realschule plus oder Gymnasium) möglich.
Für eine Aufnahme an der Philipp Freiherr von Boeselager Realschule plus Ahrweiler, der Hocheifel Realschule plus Adenau, dem Erich-Klausener-Gymnasium Adenau, dem Peter-Joerres-Gymnasium Bad Neuenahr-Ahrweiler und dem Rhein-Gymnasium Sinzig gilt folgendes Verfahren: Die Anmeldefrist endet am 3. März 2023. Ausnahme: Beim Are-Gymnasium sind Anmeldungen wegen des G8-Systems noch bis zum 14. Februar 2023 möglich.
Wichtiges Kriterium für die Aufnahme eines Kindes ist hier die räumliche Zuordnung unter Einbindung der öffentlichen Verkehrsbeziehungen, also die Länge und Zumutbarkeit des Schulweges. Das zweite, nachgeordnete Kriterium kann die Aufnahme von Geschwisterkindern sein. Auf dieser Grundlage wird Schülerinnen und Schülern dann gegebenenfalls ein Platz an einer anderen Schule der gewählten Schulart angeboten.
Nach dem Schulgesetz haben Eltern das Recht, die Schullaufbahn ihres Kindes zu wählen. Die Eltern entscheiden sich in der Regel auf Basis der Grundschul-Empfehlung und melden ihr Kind zunächst an der gewünschten Schule an. Es besteht jedoch kein Anspruch, dass das Kind dort angenommen wird. Anmeldung ist also nicht gleich Aufnahme.
Erst wenn alle Anmeldungen vorliegen, entscheidet die jeweilige Schulleitung über die Aufnahme unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität. Diese hängt davon ab, für wie viele Klassen je Klassenstufe die Schule ausgelegt ist. Kann eine Schule aus Platzgründen nicht alle Kinder aufnehmen, greift ein Nachverteilungsverfahren mit festgelegten Auswahlkriterien: Wichtigstes Kriterium ist die Länge des Schulweges, nachgeordnet die Aufnahme von Geschwisterkindern. Auf dieser Grundlage wird Schülerinnen und Schülern ein Platz an einer anderen Schule der gewählten Schulart angeboten.
Die Eltern sind nicht verpflichtet, eine Alternativschule anzugeben. Die Kreisverwaltung empfiehlt jedoch, sich hierüber frühzeitig Gedanken zu machen. Auf dem Vordruck, den die Eltern erhalten, kann diese Alternativschule freiwillig eingetragen werden. Den Schulen erleichtert das die Abstimmung untereinander.