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Freitag, 5. Juni 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 10 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Weiterer Bauantrag für Haribo genehmigt

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat einen weiteren Bauantrag für die Ansiedlung der Firma Haribo genehmigt.

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat einen weiteren Bauantrag für die Ansiedlung der Firma Haribo genehmigt. Die Genehmigung betrifft die gesamten Außenanlagen. Dazu zählen unter anderem Parkplätze, Lkw-Warteplätze, Stützwände und Böschungen. Damit kann Haribo kurzfristig weitere Bauaufträge erteilen. Das erklären die Kreisverwaltung und die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz in einer gemeinsamen Pressemeldung.

Nachdem die Firma das erforderliche Sachverständigengutachten für Lärm vor wenigen Tagen vorgelegt hatte, konnte das Kreis-Bauamt die jetzige Genehmigung gemeinsam mit der SGD Nord als zuständiger Fachbehörde für Lärmschutz erteilen.

Die Industrieansiedlung des Unternehmens in der Gemeinde Grafschaft ist in mehrere Baugenehmigungsverfahren aufgeteilt. Diese betreffen unter anderem Produktionsanlagen, die Logistikhalle, Mitarbeiterparkplätze und Außenanlagen.

Die Mitarbeiterparkplätze waren bereits vor knapp zwei Wochen genehmigt worden. Die Baugenehmigungsverfahren für die Produktionsanlagen mit einem Bauvolumen von rund 300.000 Kubikmetern sowie der Logistikhalle mit Hochregallager von 864.000 Kubikmetern sind in Bearbeitung. Gegenstand der laufenden Prüfung sind in erster Linie Fragen des Brand-, Arbeits- und Immissionsschutzes.

Haribo, deren Planer und die beteiligten Behörden stimmen sich regelmäßig ab. Dazu zählen auch Gespräche in „großer Runde“ mit den Vertretern von Haribo, deren Architekten und Gutachtern sowie der SGD Nord, dem Kreis-Bauamt und der Gemeinde Grafschaft.

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