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Freitag, 31. Juli 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 9 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Wahl für Ortsgemeinderat Winnerath bleibt gültig

Die Kommunalwahl für den Ortsgemeinderat von Winnerath (Verbandsgemeinde Adenau) am 25. Mai 2014 ist und bleibt gültig.

Die Kommunalwahl für den Ortsgemeinderat von Winnerath (Verbandsgemeinde Adenau) am 25. Mai 2014 ist und bleibt gültig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) jetzt in seinem Urteil bestätigt. Das OVG hat damit die Berufung gegen das vorausgegangene gleichlautende Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz (VG) zurückgewiesen. Die Revision gegen das OVG-Urteil wurde nicht zugelassen. Das meldet die Kreisverwaltung Ahrweiler.

Geklagt haben zwei politische Gruppierungen, die vom Wahlausschuss der Ortsgemeinde Winnerath nicht zur Kommunalwahl zugelassen wurden. Dagegen legten die Wählergruppen Einspruch ein, den die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung zurückwies. Hiergegen haben die Wählergruppen zunächst vor dem VG und dann vor dem OVG geklagt. Das OVG hat jetzt festgestellt, dass die Nichtzulassung der Wählergruppen und die Zurückweisung des Einspruches durch die Kreisverwaltung rechtens waren.

Die Wählergruppen hatten beim Einreichen ihrer Wahlvorschläge laut OVG nicht nachgewiesen, dass sie bei der Aufstellung ihres Wahlvorschlags bereits ordnungsgemäß mitgliedschaftlich organisiert waren. Das OVG führt zur Begründung aus, dass der Wahlausschuss die Wählergruppen vor seiner Entscheidung konkret auf die Zweifel an der Gültigkeit der Wahlvorschläge hingewiesen habe. Diese seien von der Wählergruppe in der Sitzung jedoch nicht ausgeräumt worden. Deshalb habe der Wahlausschuss die Wahlvorschläge zu Recht als ungültig zurückweisen müssen. Die nach der Ausschusssitzung vorgelegten Unterlagen durften laut OVG nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes nicht mehr berücksichtigt werden.

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