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Freitag, 14. Oktober 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 8 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Waffen im Kreishaus abgeben

Abholservice bei älteren Menschen angeboten

Was müssen Waffenbesitzer im Kreis Ahrweiler tun, um beispielsweise ihre Gewehre und Pistolen sowie Munition bei der Kreisverwaltung zur Vernichtung abzugeben?

Was müssen Waffenbesitzer im Kreis Ahrweiler tun, um beispielsweise ihre Gewehre und Pistolen sowie Munition bei der Kreisverwaltung zur Vernichtung abzugeben?

Das Kreishaus (Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Zimmer E 01/E 02 im Eingangsbereich) nimmt die Waffen ungeladen und nicht zugriffsbereit (in einem abschließbaren Behältnis) entgegen. Der Transport ist nur für Inhaber einer Waffenbesitzkarte erlaubt. Benötigte Unterlagen sind die waffenrechtlichen Erlaubnisse (Waffenbesitzkarte, Waffenschein) und der Personalausweis. Bei der Waffenabgabe wird eine Niederschrift gefertigt. Für gesundheitlich beeinträchtigte oder ältere Menschen bietet die Kreisverwaltung einen Abholungsservice an.

Die Vernichtung ist kostenfrei, ebenso die Abgabe von Munition. Für die Austragung einer Waffe aus der Waffenbesitzkarte fallen Gebühren an: 12,75 Euro pro Waffe bis maximal 102 Euro für acht und mehr Waffen.

Seit der Verschärfung des Waffengesetzes 2008 wurden rund 2.200 Waffen im AW-Kreis abgegeben und in Schredderanlagen zerstört. Die Zahl der im Nationalen Waffenregister gespeicherten Waffenbesitzer im Kreisgebiet hat sich seither auf rund 2.700 verringert; 2008 waren es noch knapp 4.000 Personen.

Info: Kreisverwaltung Ahrweiler – Untere Jagdbehörde, Waffen- und Sprengstoffrecht; Ruf 02641/975-229, /975-524, Fax 02641/975-7229, E-Mail bernd.hanke@kreis-ahrweiler.de, katharina.schuwerack@kreis-ahrweiler.de, maike.esch@kreis-ahrweiler.de, Internet www.kreis-ahrweiler.de, „Bürgerservice“, „Ordnungswesen“, „Waffen und Jagd“.

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