Aufgaben des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes
Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
Zwei Säulen der kommunalen Finanzkontrolle in einer Organisationseinheit
Rechnungsprüfungsamt:
Bei der Kreisverwaltung ist nach § 59 Abs. 1 der Landkreisordnung ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten. Das Rechnungsprüfungsamt untersteht unmittelbar der Landrätin. Es nimmt Aufgaben der internen Finanzkontrolle des Landkreises wahr.
Zu den Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes gehören nach § 57 der Landkreisordnung in Verbindung mit § 112 Abs. 1 der Gemeindeordnung unter anderem:
- die jährliche Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse des Landkreises
- die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung
- die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt wurde
- die Kassenprüfung des Landkreises und der Eigenbetriebe einschließlich der Sonderkasse
- die Kontrolle, ob die bei der Finanzbuchhaltung eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung geprüft wurden.
Gemeindeprüfungsamt:
Die Aufgaben des Gemeindeprüfungsamtes nimmt die Kreisverwaltung als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung wahr (§ 55 Absatz 2 Landkreisordnung) und unterliegt hierbei der fachlichen Weisung des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz.
Zu den Aufgaben des Gemeindeprüfungsamtes gehört u. a. die turnusmäßige externe Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung nach § 110 Absatz 5 Gemeindeordnung bei der:
- Gemeinde Grafschaft
- Verbandsgemeinde Adenau
- Verbandsgemeinde Altenahr
- Verbandsgemeinde Bad Breisig
- Verbandsgemeinde Brohltal
- den zugehörigen Ortsgemeinden sowie den Eigenbetrieben (z. B. Abwasserwerk, Wasserwerk) dieser Kommunen
- Zweckverbänden und Anstalten des öffentlichen Rechts soweit der Rechnungshof Rheinland-Pfalz nicht unmittelbar zuständig ist
- Jagd- und Fischereigenossenschaften.
Umfang der überörtlichen Prüfungen:
- Sie erstrecken sich auf die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Rechtsträger geltenden Vorschriften,
- auf unvermutete Kassenprüfungen bei den Verbandsgemeinden, der Gemeinde Grafschaft und den verbandsfreien Städten im Landkreis Ahrweiler.
- Die Prüfungen beschränken sich i. d. Regel auf ausgewählte Schwerpunkte und Teile des Verwaltungshandelns z. B. :
– finanzielle Entwicklung und Haushaltsführung,
– Wirtschaftlichkeitsprüfungen,
– Baumaßnahmen, Beschaffungen,
– Organisation und Personalwirtschaft,
– Sondervermögen etc. - Die Prüfung erfolgt in einem vom Rechnungshof vorgegebenen mehrjährigen Turnus.
Die Prüfergebnisse werden jeweils in einem Prüfbericht zusammengefasst. Die Berichte sind durch die geprüften Verwaltungen öffentlich auszulegen.