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Freitag, 29. Mai 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Verstöße gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung werden geahndet

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat bislang über 240 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die 3.-7. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes durchgeführt. Die Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen stammen von den Ordnungsämtern sowie von den Polizeidienststellen. Die Bußgeldverfahren richten sich überwiegend gegen Privatpersonen. Insbesondere wurden Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen erfasst. Die Bußgelder bewegten sich bislang im Bereich zwischen 60 und 200 Euro. Bei der Bußgeldstelle wurden bisher zehn Anzeigen im gewerblichen Bereich erfasst. Die bisher verhängten Bußgelder bewegen sich im gewerblichen Bereich zwischen 500 und 2000 Euro.

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