Umstellung alter Führerschein auf EU-Kartenführerschein
CHECKLISTE
- biometrisches Lichtbild
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führerschein
HINWEIS
Falls nicht von der Kreisverwaltung Ahrweiler ausgestellt, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt, die Sie telefonisch anfordern und der Kreisverwaltung Ahrweiler per Post, Mail oder Fax zugesandt wird.
Wenn Sie im Besitz der alten Klasse 2 und über 50 Jahre alt sind, wird eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung benötigt, damit Sie weiterhin LKW über 7,5 Tonnen führen dürfen.
Dies gilt ebenfalls, wenn Sie im Besitz der alten Klasse 3 und über 50 Jahre alt sind und die Klasse CE mit der Schlüsselzahl (SZ) 79 (Fahrzeugkombinationen aus einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen Zugmaschine und einem 11 Tonnen schweren Anhänger) eingetragen haben möchten.
Wenn Sie keinerlei Verlängerungen vornehmen möchten, dürfen Sie unverändert Fahrzeugkombinationen aus einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen Zugmaschine und 4,5 Tonnen Anhänger führen. dies entspricht der Führerscheinklasse C1E.
Wenn Sie in der Land- bzw. Forstwirtschaftwirtschaft tätig sind, kann Ihnen bei Besitz der alten Klasse 3 mit einer Bescheinigung darüber die Führerscheinklasse T eingetragen werden. Damit dürfen Sie land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h baubedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) führen, auch mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen bis 40 km/h bbH, auch mit Anhänger.
GEBÜHREN
- Umstellung: 25,30 €
- Umstellung mit zusätzlicher Beantragung der Klasse T: 38,10 €
- Umstellung mit Verlängerung der alten Klasse 2 oder 3: 43,90 €