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Antrag auf gesonderte Schülerbeförderung

Sofern für Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist, kann auf Antrag eine separate Beförderung  (umgangssprachlich Taxi) eingerichtet werden. Sofern die Antragsvoraussetzungen vorliegen, können Sie hier einen entsprechenden Antrag stellen.

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Taxi-Beförderung beantragt ab *

Hiermit erkläre ich, dass eine Beförderung mit Bus oder Bahn (ÖPNV) nicht möglich ist und daher eine Taxi-Beförderung beantragt wird. Mir ist bekannt, dass für die Bewilligung einer Taxi-Beförderung eine Untersuchung des Schülers/der Schülerin durch das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Ahrweiler erforderlich ist.

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