Pflichtumtausch Führerscheine

Führerscheinumtausch: Kreisverwaltung informiert über Fristen

Besitzer älterer Führerscheine müssen ihre Fahrerlaubnis innerhalb der nächsten Jahre umtauschen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Es gelten jeweils unterschiedliche Fristen. Die gestaffelten Fristen sollen einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden und unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeiten vermeiden.

Demnach sind Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, grundsätzlich nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann verlängert werden. Bis zum 19.01.2033 müssen aber auch Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Alle Führerscheine gelten ab dem Tag des Umtauschs grundsätzlich nur noch 15 Jahre.

Für den Umtausch von Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gelten folgende Fristen:

GeburtsjahrFrist
vor 195319.01.2033
1953-195819.01.2022
1959-196419.01.2023
1965-197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gelten folgende Fristen:

AusstellungsjahrFrist
1999 – 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 – 18.01.201319.01.2033

Für den Umtausch brauchen Führerscheinbesitzer ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Passbild und den bisherigen Führerschein. Sofern der graue oder rosafarbene Führerschein nicht im Landkreis Ahrweiler ausgestellt wurde, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden. Die Karteikartenabschrift kann die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde direkt per Mail (fuehrerscheinstelle@kreis-ahrweiler.de) oder Fax (02641/975-455) an die Kreisverwaltung Ahrweiler schicken.

Die Bearbeitungszeit für Anträge auf einen neuen EU-Führerschein beträgt etwa 4 bis 6 Wochen. Wer den neuen Führerschein für einen Auslandsaufenthalt früher benötigt (grauer oder rosa Führerschein), sollte schon vor der jeweils geltenden Frist einen Umtauschantrag stellen. Der Führerscheinumtausch kostet 25,30 Euro.

Bei Inhabern einer alten Fahrerlaubnis der Klasse 2 ist die Fahrerlaubnis nach neuem Recht nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Der Kartenführerschein sollte mindestens 4-6 Wochen vorher beantragt sein, damit das Weiterbestehen der betreffenden Fahrberechtigung gesichert ist. Die Gebühren hierfür belaufen sich auf 43,90 €. Ab erreichen des 55. Lebensjahr, kann die alte Klasse 2 nur mit einer theoretischen und praktischen Prüfung wieder erteilt werden.

Anträge nimmt die Kreisverwaltung, aber auch die zuständige Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung entgegen. Führerscheine, die nicht rechtzeitig umgetauscht werden, sind ungültig. Den Fahrern droht ein Verwarngeld.

Grund für die neuen Fristen ist eine EU-Vorschrift, die seit diesem Jahr in Kraft ist. Die EU möchte Führerscheine auf diese Weise fälschungssicherer machen und die Regeln zur Geltungsdauer vereinfachen.

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