Was tun bei Verlust oder Diebstahl
DIEBSTAHL DES FAHRZEUGES
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (ggf. der Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens)
- polizeiliche Diebstahlanzeige
DIEBSTAHL/VERLUST FAHRZEUGPAPIERE
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen
- soweit nicht beide Teile verloren/gestohlen: den noch vorhandenen Teil der Zulassungsbescheinigung
- bei Diebstahl polizeiliche Diebstahlanzeige
- Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
DIEBSTAHL/VERLUST KENNZEICHEN
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Nachweis der Halterdaten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Firmen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Soweit nicht beide Kennzeichen verloren/gestohlen wurden: das noch vorhandene Kennzeichenschild
- bei Diebstahl polizeiliche Diebstahlanzeige
- Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
Anmerkung:
- Bei dem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder der Kenneichenschilder muss bei der Zulassungsstelle grundsätzlich eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung zur Niederschrift abgenommen werden. Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung, weshalb diese von der Fahrzeughalterin/dem Fahrzeughalter bzw. den Verfügungsberechtigten selbst vorgenommen werden muss.
- das Fahrzeug muss bei Verlust/Diebstahl von Kennzeichenschildern umgekennzeichnet werden (neues Kennzeichen)