Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz Online)
Seit dem 01. Oktober 2019 können Bürgerinnen und Bürger alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln. Mit Inkrafttreten der „Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ wurde die internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge
- Außerbetriebsetzung
- Wiederzulassung
- Neuzulassung
- Umschreibung
für Privatpersonen ermöglicht (Stufe 3).
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
Information:
Am 01. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).
Die technische Umsetzung der neuen Online Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden.
Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 voraussichtlich erst ab Mitte / Ende Februar 2024 freigeschaltet werden.
Darüber hinaus können ab 01. Februar 2024, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist zwar sehr bedauerlich, diese Maßnahmen liegen jedoch außerhalb unserer und der Einflusssphäre der rheinland-pfälzischen Zulassungsbehörden. Wir bitten daher für die jetzige und für alle Seiten höchst unbefriedigende Situation um Verständnis; wir hätten uns vielmehr einen nahtlosen Übergang zur Stufe 4 gewünscht.
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