Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz Online)
Seit dem 01. Oktober 2019 können Bürgerinnen und Bürger alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln. Mit Inkrafttreten der „Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ wurde die internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge
- Außerbetriebsetzung
- Wiederzulassung
- Neuzulassung
- Umschreibung
für Privatpersonen ermöglicht (Stufe 3).
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
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